01.10.2015 - 12 Abberufung eines Mitglieds aus der Verbandsvers...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Welzel bezweifelt die Rechtmäßigkeit dieser Beschlussvorlage. Dass der Wirtschaftsprüfer erst nach eineinhalb Jahren darauf kommt, die Ordnungsmäßigkeit der Anzahl der Sitze zu überprüfen, lasse eher die Vermutung zu, dass es sich hier um eine persönliche Angelegenheit mit Herrn Brüch handelt. Herr Brüch sei Abwassermeister, im Vorstand tätig und stelle auch schon mal unbequeme Fragen, die nicht gewünscht sind. Für sie stelle sich auch die Frage, ob eine Prüfung der zu vergebenen Sitze nicht schon unmittelbar nach der Wahl hätte vorgenommen werden müssen. Frau Welzel kündigt an, diese Angelegenheit rechtlich prüfen zu lassen.

Herr Hofmann spricht von einer eindeutigen Rechtslage und führt den § 4 Abs. 1 der Verbandsversammlung an, in dem die Anzahl der Mitglieder der Verbandsversammlung geregelt ist.

Herr Opitz drückt sein Bedauern über die nun zu treffende Entscheidung aus, verweist aber auch eindeutig auf Gesetzlichkeiten, die einzuhalten sind. Wird ein Fehler festgestellt, müsse dieser geheilt werden.

Frau Welzel möchte wissen, warum die FDP (1 Sitze) diesen abgeben muss und nicht die Partei, die über die meisten Sitze verfügt.

Herr Hofmann erklärt das Wahlverfahren, in diesem Fall die Verhältniswahlbesetzung, wonach genau der 10. Sitz zuviel besetzt ist von der Stadt Hagenow.

Frau Lagemann sieht hier auch nur die Möglichkeit, diesen Mangel zu heilen.

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Beschlussvorschlag:

Herr Karel Brüch wird aus der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Hagenow und Umlandgemeinden abberufen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

17

Ja-Stimmen

1

Nein-Stimmen

4

Enthaltungen