05.12.2016 - 5 Information der Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Ausschuss für Umwelt und Ordnung
- Datum:
- Mo., 05.12.2016
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
5. | Information der Verwaltung |
In der letzten Sitzung am 7.11.2016 hat Herr Rainer Näth in der Einwohnerfragestunde fünf Fragen zum B- Plan 22 für das Wohngebiet „Nordische“ (Anlage 1) gestellt, die vorläufig wie folgt beantwortet werden:
- Wurde eine Änderung der Nutzungsart (öffentliche in private Grünfläche) von der Stadtvertretung beschlossen wurde und wenn nicht, wird dies nachgeholt?
Eine Änderung der Nutzungsart wurde nicht von der Stadtvertretung beschlossen. Die Sachlage wird geprüft.
- Welche Flächen im B-Plan 22 „Nordische“ können Oberflächenwasser aufnehmen?
Das beplante Gebiet ist ca. 24 760 m² groß. Davon können ca. 16 370 m² (= 66%) Garten- und Grünflächen, Oberflächenwasser aufnehmen. Das Gelände fällt von Nordosten nach Südwesten hin ab.
- Wie und wo erfolgt die Entwässerung der B 321? (Anlage 1)
Von Toddin kommend bis zum ehem. Wiesengrund erfolgt die Entwässerung Richtung Süden in den Straßenentwässerungsgraben BE 03 xxx.
Das Oberflächenwasser der B 321 zwischen der Verlängerung Rogahner Weg (ehem. Wiesengrund) bis zum Eckpunkt des B-Plans 22 . wird, nach einem ca. 25 m langen verrohrten Abschnitt xxx in den Graben xxx parallel zum Gärtnerweg unter der ersten Kreuzung verlaufend, ebenfalls in den BE 03 geleitet. Von dort fliesst das Wasser in den Landwirtschaftlichen Vorfluter LV 14 xxx und in die Schmaar.
Die Entwässerung der B 321 vom Eckpunkt B- Plan 22 . in Richtung Steegener Chaussee erfolgt über ein Rohr- und Grabensystem ebenfalls in die Schmaar flussabwärts kleine Sude.
- Gibt es eine andere Zuwegung zu den landwirtschaftlichen Flächen „Küdhorst“ hinter dem Wohngebiet Nordische, damit große Traktoren mit Anhängern oder Maistransporter nicht mehr über die Gemeindestraße (Gärtnerweg) fahren und diese zerstören?
Die Wegerechte werden zeitnah überprüft.
- Warum wurden die Linden im Gärtnerweg bisher nicht gepflegt und auf ihre Standfestigkeit hin untersucht?
Die Verwaltung ist bei der Baumkontrolle im Stadtgebiet auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. Der Zustand der 16 Winterlinden und 2 Eichen im ersten Teil des Gärtnerweg sah, oberflächlich betrachtet, gut aus. Eine Baumkontrolle nach FFL am 17.11.2016 (Anlage 2) ergab, für die vier ersten Linden (1, 2, 3, 4) auf der östlichen, linken Seite des Gärtnerweges eine Kronenpflege, incl. einer Entnahme der Misteln und für die Linden (6 und 9) eine kurzfristige Fällung. Die beiden Eichen (15,16) auf der westlichen, rechten Seite müssen in der Krone reduziert, die anderen 12 Winterlinden mittelfristig gefällt und ersetzt werden. Ein Fällantrag für die unter Schutz stehenden Bäume 6 und 9 wurde beim Landkreis gestellt.
Sedimentfang und Mühlenteich
Es wurden die Zahlen und eine Chronologie dargestellt.
Mühlenteich (MT)
Gesamtfläche AMT (*)= ca. 8 800 m²
Maximal aufnehmbares Sedimentvolumen VMT (***) = ca. 4 600 - 5 700 m³
Zu entnehmendes Sedimentvolumen 2016 VMT (****) = ca. 2 140 m³
Sedimentfang (SF)
Gesamtfläche ASF (**) = ca. 5 200 m²
Maximal aufnehmbares Sedimentvolumen VSF (*****) = ca. 5 600 m³
Zu entnehmendes Sedimentvolumen 2016 VSF (******)= ca. 3 000 m³
Quellen:
(*): GISAL, mit l = 180 m und b = ca. 30 m und ibs 2004 Renaturierung Schmaar TO 1 S. 8
(**): GISAL, mit l = 130 m und b = ca. 40 m
(***) : ibs 2004 Renaturierung Schmaar TO 1 S. 8
(****): pöyry 2016 Sedimentmengenermittlung Mühlenteich S. 4
(*****) : ibs 2004 Renaturierung Schmaar TO 1 S. 6
(******): pöyry Kontrollpeilung v. 10.09.2012
Chronologie
OrtJahrArtErgebnis
MT 1995Entschlammung-
SF2005Neubau-
MT2005Entschlammung5 800 m³ (45 000,-€)
SF2012Schlammvolumen(Peilmessung)2 140 m³ (1 500,- €)
SF 2005 bis 20122140 m³ : 7 Jahre = ca. 300 m³/a
SF2012Empfehlung, bei 3000 m³ also 2015 den SF reinigen!
SF9/ 2014Kostenvoranschlag(Entschlammung)3 000 m³ (170 000,- €)
SF 10/ 2014Untersuchung Schlammkeine Schadstoffe
(2 700,- €)
Verwaltung2014Der Ordnungsamtsleiter geht in den Ruhestand.
MT/ SF2014/ 201545 000,-(2005) + 170 000,- = mind. 215 000,- €
Gibt es Fördermöglichkeiten?
MT 11/ 2015Schlammvolumen(Peilmessung)2 200 m³ (5 400,- €)
12.02.2016 Verwaltungsvorschrift WasserFöRL M-V vom Land
MT/ SF15.04.2016Information über die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
beim StALU Schwerin
Aussage: Keine Förderung von Unterhaltungsarbeiten!
MT01.07.2016 Kostenvoranschlag(Entschlammung)2 200 m³ (120 000,- €)
120 000,-(2016) + 170 000,-(2014) = 290 000,- €
MT/ SF15.09.2016 Gespräch beim StALU
Förderfähige, investive Maßnahmen sind:
Abbau von Sohlschwellen, Stauen/ Wehren, Schmaarufererweiterungen (sanfte Mäandrierung)
-bepflanzungen, Anlage von Dränteichen und Entschlammungen
Schmaar17.11.2016Eigentümergespräch
MT/ SF30.04.2017Antragsabgabe für die Förderung von investiven Maßnahmen
Die Sitzungen des Ausschusses im kommenden Jahr sind am Montag, den:
20.02.2017
24.04.2017
12.06.2017
04.09.2017
06.11.2017 und
11.12.2017
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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429,3 kB
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|||
2
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(wie Dokument)
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251,9 kB
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