13.04.2016 - 5.4 Diskussion über Änderungen der Richtlinie zur F...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Datum:
- Mi., 13.04.2016
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Wodke
beginnt die Diskussion mit einer digitalen Präsentation einer tabellarischen Gegenüberstellung der Richtlinie in aktueller Version und entsprechenden Änderungsvorschlägen.
Der erste Änderungsvorschlag zur Ergänzung der Richtlinie in der Überschrift wird bestätigt.
Herr Opitz
möchte im neu eingefügten Absatz 1.1 eine Erläuterung zum Begriff „Gemeinden“, wird geändert auf „Ortsteile“
Frau Neumann
bereitet zu Absatz 1.1, 1. Satz, einen weiteren Änderungsvorschlag mit folgender Formulierung: …in ihren Aufgaben zu unterstützen…, dem zugestimmt wird.
Der Absatz 1.2 wird mit einem Vorschlag ergänzt: Selbsthilfegruppen und soziale Dienste, die Betreuungsaufgaben in der Stadt erfüllen, aber nicht der freien Wohlfahrtspflege angehören, können ebenfalls eine finanzielle Förderung beantragen.
Absatz 1.4 erhält folgenden Ergänzungsvorschlag:
Bei der Förderung handelt es sich um eine freiwillige Zuwendung der Stadt Hagenow. Die Zuwendung ist jeder Zeit widerrufbar und steht unter dem Vorbehalt eines bestätigten Haushaltsplanes.
Absatz 2.4 wird um den Vorschlag einer Ergänzung der Wortgruppe …jedoch vor Umsetzung des Vorhabens… erweitert.
Unter Absatz 4.1 stimmen die Ausschussmitglieder dem vorgeschlagenen Zusatz des Vorbehaltes der Prüfung der umgesetzten geförderten Maßnahme durch den Ausschuss Jugend, Senioren und Soziales zu.
Herr Wodtke
stellt einen Rechner zur Ermittlung der Fördersumme anhand der Teilnehmer vor, erläutert anhand eines Beispiels die Anwendung für die Verwaltung. Das Ergebnis wird zur Beschlussfassung dem Antrag beigefügt. Der Verwaltung bleibt dennoch die Entscheidung über die Höhe der auszuzahlenden Summe.
Herr Opitz und andere Mitglieder stimmen sowohl den Vorschlägen zu den Änderungen der Richtlinie als auch der Anwendung des Rechners zu, so dass sie in den weiteren Gremien wie Hauptausschuss und Stadtvertretung zum Beschluss eingereicht werden kann.
weiteren Verlauf stimmen die Ausschussmitglieder den kleinen Änderungs- und Ergänzungsvorschlägen der einzelnen Absätze zu.