30.11.2021 - 8.4 Außerplanmäßige Ausgabe - Straßenanbindung Heid...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.4
- Datum:
- Di., 30.11.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauen / Ordnung / Grundstücks- und Gebäudemanagement
- Bearbeiter:
- Helga Bradtke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Baalhorn stellt zur vorliegenden Beschlussvorlage 2 Anfragen.
1. Die Außerplanmäßige Ausgabe hat eine Höhe von 115.925,62 Euro. Warum gibt es keine
Ausschreibung?
2. Wie bekannt, gibt es keine Straßenausbaubeiträge mehr. Ist der Ausbau durch die
Zahlung des Landes gedeckelt?
zu 1.
Herr Wiese erläutert, dass der dort tätige Baubetrieb über den Erschließungsvertrag gebunden ist, u. a. Entwässerungsanlagen im Zusammenhang herzustellen sind (Gewährleistungsabgrenzung) und die Vergabe über eine freihändige Vergabe sachlich begründet werden kann. Die Firma stellt die Anschlüsse, Erd- und Rohrverlegearbeiten her, damit die gesicherte Erschließung für die Bauwilligen bescheinigt werden kann.
Herr Ruedel ergänzt, dass das Anschlussstück B-Plan 7 in Richtung Heideweg nur straßentechnisch zu vergeben gewesen wäre, denn für die bereits v. g. Arbeiten ist der Erschließungsträger lt. Erschließungsvertrag zuständig.
Herr Baalhorn kann die Vorgehensweise nicht nachvollziehen und möchte nur absichern, dass es keine Probleme im Nachhinein gibt, schließlich ist man sonst auch so kleinlich.
Herr Schlüter kann ebenfalls die Vorgehensweise nicht nachvollziehen und ist der Meinung, es muss ausgeschrieben werden.
Herr Wiese erläutert nochmals, dass es einen Erschließungsvertrag gibt, die bauausführende Firma dadurch gebunden ist und es sich um technisch schwer zu trennende Leistungen handelt.
Abschließend stellt Herr Baalhorn fest, dass es für den 1. Teilbereich in Ordnung ist, dass die bauausführende Firma die Arbeiten ausführt; für den 2. Teilbereich Richtung Heideweg hätte ausgeschrieben werden müssen.
zu 2.
Herr Wiese teilt mit, dass es eine Pauschale vom Land gibt; diese Maßnahme ist nicht
Bestandteil der Zahlung.
Herr Ruedel ergänzt, dass es sich bei der Pauschale von ca. 68.000,00 € für die zum Stichtag gemeldeten Maßnahmen für die gesamte Stadt handelt.
Beschluss:
Der Hauptausschuss beschließt die Außerplanmäßige Ausgabe – Straßenanbindung Heideweg / Ahornweg an den Bebauungsplan Nr. 7 „Eigenheimstandort Hagenow Heide“,
II. Bauabschnitt in Höhe von 115.925,62 Euro.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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