16.12.2021 - 13 Beschluss über die öffentliche Auslegung der 4....

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

  1. Für einen Teilbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 4 i. d. F. der 2. Änderung soll die Festsetzung „nur Hausgruppen zulässig“ dahingehend geändert werden, dass nunmehr Einzel- und Doppelhäuser zulässig sind.
  2. Das Bebauungsplanverfahren wird nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
  3. Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Eigenheimbau Hagenow Heide“ und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  4. Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Eigenheimbau Hagenow Heide“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
  5. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Hagenow öffentlich bekanntzumachen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

20

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage