23.08.2022 - 8.2 Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezo...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Herr Wiese erläutert kurz die Beschlussvorlage, Vorhaben wurde in der Sitzung am 15.03.2022 vorgestellt, und teilt mit, dass der Ortsbeirat über das Vorhaben informiert wurde; es gab eine positives Votum.

Frau König, Vertreterin für Herrn Upphoff von der SolarWind GmbH, ergänzt, dass die Bodenpunkte bei 18 liegen und diese gering sind.

Herr Brüch fragt, ob der Ausschuss Umwelt/Energie/Ordnung in die Problematik involviert ist?

Herr Jessel teilt mit, dass der Ausschuss darüber Kenntnis hat, es sich jedoch um ein Bauleit- planverfahren handelt und somit im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr zu behandeln ist und fragt an, ob die Einspeisung geklärt ist?

 

Frau König informiert, dass die Klärung der Einspeisung erst nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens erfolgt; wenn es erforderlich ist, wird auch ein Umspannwerk gebaut.

Herr Schlüter fragt, ob mit Freileitung oder Erdkabel gebaut werden soll und ob die Stadt Hagenow am Gewinn beteiligt wird?

Frau König teilt mit, dass eine Kabelverlegung geplant ist und ja, es ist eine Bürger- und selbst- verständlich auch Stadtbeteiligung möglich. Wenn eine Beteiligung gewünscht wird, muss Diese vertraglich geregelt werden.

 

Herr Baalhorn merkt an, dass die gestellten Fragen bereits von Herrn Upphoff bei der Vorstellung des Projektes beantwortet wurden.

 

Herr Schlüter fragt, wie die Öffentlichkeit über die Möglichkeit einer Beteiligung informiert wird?

Frau König äußert, dass es üblicherweise eine Vorinformation bzw. Informationsveranstaltung zum geplanten Vorhaben gibt.

Herr Wiese ergänzt, dass er sich eine separate Informationsveranstaltung gemeinsam mit der Stadt Hagenow vorstellen kann.

 

Beschluss:

 

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Hagenow fasst den Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 der Stadt Hagenow „Solarpark Hagenow Heide“.
  2. Der Plangeltungsbereich befindet sich in Hagenow Heide, östlich des Mühlenweges. Es handelt sich um die Flurstücke 70/2, 70/3 sowie 71/6 der Flur 1 der Gemarkung Hagenow Heide.
  3. Planungsziel ist die Schaffung eines Sondergebiets mit der Zweckbestimmung Photovoltaik.
  4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  5. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) erfolgt schriftlich.
  6. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch Auslegung der Planunterlagen durchgeführt. Ergänzend kann bei Bedarf eine öffentliche Veranstaltung durchgeführt werden.
  7. Der Bürgermeister wird dazu ermächtigt, einen städtebaulichen Vertrag über die Kostentragung mit dem Projektträger zu schließen und die frühzeitige Beteiligung durchzuführen.
  8. Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird ein Planungsbüro in Abstimmung mit der Stadt Hagenow auf Kosten des Vorhabenträgers beauftragt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage