23.08.2022 - 8.3 Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezo...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Wiese gibt einleitend einige Anmerkungen zur Beschlussvorlage analog TOP 8.2.

 

Herr Hinrichs, Geschäftsführer der E & S Projektentwicklungs GmbH, teilt mit, dass für das Vorhaben die gleichen Voraussetzungen geschaffen werden müssen (Bauleitplanverfahren) und die Bürger- und Stadtbeteiligung ähnlich ist, wie die unter TOP 8.2 von Frau König, SolarWind GmbH, erläutert.

Eine Änderung gegenüber der Vorstellung durch Herrn Fiedler ist die Flächengröße; diese wurde verkleinert auf ca. 38 ha.

 

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Beschluss:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Hagenow fasst den Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 der Stadt Hagenow „Photovoltaikanlage Sudenhof“.
  2. Der Plangeltungsbereich befindet sich in der Gemarkung Sudenhof, Richtung Kirch Jesar, in der Nähe der ehemaligen Deponie Hagenow und umfasst die Flurstücke 55/13, 56/1, 48/1, 49, 50/1, 54, 51, 53, 52, 59/10, 63/4, 59/7, 66 und 59/9 der Flur 1, Gemarkung Sudenhof.
  3. Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen gemäß der anliegenden Planzeichnung.
  4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  5. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) erfolgt schriftlich.
  6. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch Auslegung der Planunterlagen durchgeführt.
  7. Es ist ein städtebaulicher Vertrag mit dem Projektträger abzuschließen.
  8. Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird ein Planungsbüro in Abstimmung mit der Stadt Hagenow auf Kosten des Vorhabenträgers beauftragt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage