08.09.2022 - 9.1 Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezo...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Hagenow fasst den Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 der Stadt Hagenow „Solarpark Hagenow Heide“.
  2. Der Plangeltungsbereich befindet sich in Hagenow Heide, östlich des Mühlenweges. Es handelt sich um die Flurstücke 70/2, 70/3 sowie 71/6 der Flur 1 der Gemarkung Hagenow Heide.
  3. Planungsziel ist die Schaffung eines Sondergebiets mit der Zweckbestimmung Photovoltaik.
  4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  5. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) erfolgt schriftlich.
  6. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch Auslegung der Planunterlagen durchgeführt. Ergänzend kann bei Bedarf eine öffentliche Veranstaltung durchgeführt werden.
  7. Der Bürgermeister wird dazu ermächtigt, einen städtebaulichen Vertrag über die Kostentragung mit dem Projektträger zu schließen und die frühzeitige Beteiligung durchzuführen.
  8. Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird ein Planungsbüro in Abstimmung mit der Stadt Hagenow auf Kosten des Vorhabenträgers beauftragt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

18

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage