08.09.2022 - 9.2 Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezo...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Hagenow fasst den Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 der Stadt Hagenow „Photovoltaikanlage Sudenhof“.
  2. Der Plangeltungsbereich befindet sich in der Gemarkung Sudenhof, Richtung Kirch Jesar, in der Nähe der ehemaligen Deponie Hagenow und umfasst die Flurstücke 55/13, 56/1, 48/1, 49, 50/1, 54, 51, 53, 52, 59/10, 63/4, 59/7, 66 und 59/9 der Flur 1, Gemarkung Sudenhof.
  3. Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen gemäß der anliegenden Planzeichnung.
  4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  5. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) erfolgt schriftlich.
  6. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch Auslegung der Planunterlagen durchgeführt.
  7. Es ist ein städtebaulicher Vertrag mit dem Projektträger abzuschließen.
  8. Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird ein Planungsbüro in Abstimmung mit der Stadt Hagenow auf Kosten des Vorhabenträgers beauftragt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

18

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage