08.09.2022 - 9.2 Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezo...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.2
- Gremium:
- Stadtvertretung der Stadt Hagenow
- Datum:
- Do, 08.09.2022
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauen / Ordnung / Grundstücks- und Gebäudemanagement
- Bearbeiter:
- Anja Hoffmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Die Stadtvertretung der Stadt Hagenow fasst den Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 der Stadt Hagenow „Photovoltaikanlage Sudenhof“.
- Der Plangeltungsbereich befindet sich in der Gemarkung Sudenhof, Richtung Kirch Jesar, in der Nähe der ehemaligen Deponie Hagenow und umfasst die Flurstücke 55/13, 56/1, 48/1, 49, 50/1, 54, 51, 53, 52, 59/10, 63/4, 59/7, 66 und 59/9 der Flur 1, Gemarkung Sudenhof.
- Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen gemäß der anliegenden Planzeichnung.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) erfolgt schriftlich.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch Auslegung der Planunterlagen durchgeführt.
- Es ist ein städtebaulicher Vertrag mit dem Projektträger abzuschließen.
- Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird ein Planungsbüro in Abstimmung mit der Stadt Hagenow auf Kosten des Vorhabenträgers beauftragt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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820,9 kB
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