27.09.2022 - 8.2 Beschluss über die Aufstellung der 4. Änderung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Zur Beschlussvorlage wurden keine weiteren Erläuterungen von den Mitgliedern des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr verlangt.

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Beschluss:

 1. Für den Teilbereich des großflächigen Einzelhandels des Bebauungsplanes Nr. 9 „Gewerbepark West“ der Stadt Hagenow soll die 4. Änderung gemäß § 1 Absatz 3 und § 2 Absatz 1 BauGB aufgestellt werden. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 51/26 und 51/29, Gemarkung Hagenow, Flur 24. Der Geltungsbereich der 4. Änderung ist dem als Anlage beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.

2. In der 4. Änderung werden die Baugrenzen erweitert und die bisher festgesetzte Grundflächenzahl überprüft.

3. Die Aufstellung der 4. Änderung wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, ohne Umweltbericht nach § 2a BauGB und ohne eine zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden. Es besteht kein Erfordernis des Ausgleichs für Eingriffe in Natur und Landschaft. Von einer frühzeitigen Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wird abgesehen.

4. Der Beschluss zur Aufstellung der 4. Änderung ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Hagenow ortsüblich bekanntzumachen. 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage