28.11.2022 - 6.4 Beschluss zu § 49 KV Leistung von freiwilligen ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Sitzung:
-
Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Mo., 28.11.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen / Allgemeine Verwaltung / Bürgerservice
- Bearbeiter:
- Roland Hochgesandt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Wilken erläutert den Beschluss und begründet den Betrag von 30.000 € für unaufschiebbare Einzelinvestitionen im freiwilligen Bereich.
Beschluss:
Die Verwaltung wird ermächtigt, Aufwendungen und Auszahlungen für freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben in dem Umfang zu leisten, der unaufschiebbar ist, um bestehende Aufgaben fortzuführen. Dieses soll auch für unaufschiebbare Einzelinvestitionen im freiwilligen Bereich bis maximal 30.000,00 Euro je Einzelfall gelten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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200,6 kB
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