28.11.2022 - 6.4 Beschluss zu § 49 KV Leistung von freiwilligen ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Herr Wilken erläutert den Beschluss und begründet den Betrag von 30.000 € für unaufschiebbare Einzelinvestitionen im freiwilligen Bereich.

Beschluss:

Die Verwaltung wird ermächtigt, Aufwendungen und Auszahlungen für freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben in dem Umfang zu leisten, der unaufschiebbar ist, um bestehende Aufgaben fortzuführen. Dieses soll auch für unaufschiebbare Einzelinvestitionen im freiwilligen Bereich bis maximal 30.000,00 Euro je Einzelfall gelten.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://hagenow.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1002582&selfaction=print