15.12.2022 - 9.4 Beschluss zu § 49 KV Leistung von freiwilligen ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.4
- Gremium:
- Stadtvertretung der Stadt Hagenow
- Datum:
- Do., 15.12.2022
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen / Allgemeine Verwaltung / Bürgerservice
- Bearbeiter:
- Roland Hochgesandt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Benzien meldet Bedenken an hinsichtlich des im Beschlussvorschlag enthaltenen Passus „ Dieses soll auch für unaufschiebbare Einzelinvestitionen im freiwilligen Bereich bis maximal 30.000,00 € je Einzelfall gelten.“
Bürgermeister Herr Möller verweist auf die im Frühjahr 2023 dringende Anschaffung eines Servers. Da sich die Kosten dafür auf insgesamt ca. 30 T€ belaufen, sei diese Summe gezielt im Beschlussvorschlag aufgenommen worden.
Frau Benzien macht deutlich, dass diese Maßnahme dann so auch im Beschlussvorschlag mit aufzunehmen ist.
Herr Speßhardt formuliert folgende Änderung zum Beschlussvorschlag, Satz 2 und stellt diese zur Abstimmung:
„Dieses soll auch für die unaufschiebbare Einzelinvestition im freiwilligen Bereich
(Anschaffung Server) bis maximal 30.000,00 Euro gelten. Weitere Investitionen müssen mit dem Hauptausschuss abgestimmt werden“.
Dieser Änderung wird einstimmig (19 Ja-Stimmen) zugestimmt.
Beschluss:
Die Verwaltung wird ermächtigt, Aufwendungen und Auszahlungen für freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben in dem Umfang zu leisten, der unaufschiebbar ist, um bestehende Aufgaben fortzuführen. Dieses soll auch für die unaufschiebbare Einzelinvestition im freiwilligen Bereich (Anschaffung Server) bis maximal 30.000,00 Euro gelten. Weitere Investitionen müssen mit dem Hauptausschuss abgestimmt werden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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200,6 kB
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