10.01.2023 - 8.2 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungspla...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.2
- Datum:
- Di., 10.01.2023
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauen / Ordnung / Grundstücks- und Gebäudemanagement
- Bearbeiter:
- Anja Hoffmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Jessel und Herr Brüch fragen, was auf dem Grundstück entstehen und angesiedelt werden soll und ob die Nutzung dem Charakter von Hagenow Heide entspricht, den wir uns wünschen? Herr Schlüter ergänzt, steht die Frage der Wohnbebauung? Frau Hedtke, Planerin des Investors von der Stadt und Landschaftsplanung Schwerin, erläutert die geplante gewerbliche Nutzung und teilt mit, dass sie entsprechend ihrem Auftrag das plant, was an sie herangetragen wird. Der Flächennutzungsplan weist die Fläche als Gewerbegebiet aus und demzufolge ist kleinteiliges Gewerbe (nichtstörend) zulässig. Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45 sind die geplanten baulichen Entwicklungen eines ehemals gewerblich genutzten Grundstücks, die in diesem Bereich der Ortslage Hagenow Heide von der Stadt Hagenow gesichert werden sollen. Geplant ist die Nutzung des vorhandenen Gebäudes als Büro und Garage sowie der Bau von bis zu zwei Lagerhallen, FH 6,50 m, TH 5,50 m, zum Abstellen von Fahrzeugen. Aufgrund der Nachbarschaft zum Wohnen wird ein eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt.
Herr Schlüter fragt, ob der Ortsteilbeirat eingebunden ist? Frau Hedtke teilt mit, dass die Beteiligung im Rahmen der Auslegung der nächste Schritt ist.
Herr Walter, E., fragt, ob sich auf dem Grundstück z. B. ein Autoverkauf ansiedeln könnte? Frau Hedtke bejaht die Anfrage.
Beschluss:
1. Für eine Fläche an der Landesstraße 04/Hagenower Straße im Süden der Ortslage Hagenow Heide soll der Bebauungsplan Nr. 45 „Gewerbe Hagenow Heide“ der Stadt Hagenow nach § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 89/17 und 89/19, Gemarkung Hagenow Heide, Flur 1. Er ist dem als Anlage beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
2. Es soll ein eingeschränktes Gewerbegebiet mit Baugrenzen für eine bauliche Entwicklung festgesetzt werden.
3. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45 ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Hagenow ortsüblich bekanntzumachen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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