14.12.2023 - 9.5 1. Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Möller fasst die Ausgangssituation zusammen:

Diese Vorlage sei bereits schon einmal in der Sondersitzung am 23.11.2023 eingebracht worden, welche eigens dafür einberufen wurde.

Es sei ein Haushaltskonsolidierungskonzept gefordert worden. Die Erstellung eines solchen Konzeptes sei innerhalb von 3 Wochen zeitlich nicht realisierbar.

 

Als Tischvorlage habe die Stadtverwaltung aus den einzelnen Fachbereichen Vorschläge für Einsparungen zur Verfügung gestellt.

 

An einem Konzept werde weiterhin gearbeitet, um dieses möglichst zeitnah vorlegen zu können.

 

Grund für den Nachtragshaushalt sei lediglich eine Erhöhung des Kreditrahmens für Liquiditätskredite. Keinerlei andere Zahlen seien im Haushaltswerk geändert worden.

 

Aktuell sehe die Liquidität recht gut aus. Jedoch sei nicht absehbar, wie es sich im 1. Quartal 2024 verhalten werde. Falls es bis dahin keinen Haushalt für 2024 geben sollte, müsse Absicherung geschaffen werden, um zahlungsfähig zu bleiben.

 

Ein vollständiges Haushaltssicherungskonzept sei nicht gefordert worden, lediglich ein Entwurf, korrigiert Frau Benzien. Die Zuarbeit in Form einer Tischvorlage stelle, wenn auch sehr kurzfristig vorgelegt, eine Grundlage dar.

 

Ergänzend werde die Zuarbeit seitens der Fraktionen der Stadtverwaltung zur Verfügung gestellt. Im Anschluss könne dann der Finanzausschuss mit den Schwerpunkten arbeiten.

 

Um den Nachtragshaushalt beschließen zu können, gebe es noch folgende offene Fragen:

 

Mit welcher Summe kann die noch ausstehende Zahlung des Landesförderinstitutes für die Baumaßnahme beziffert werden?

Wie hoch ist der Betrag der strittigen Zahlung, welcher seitens des LFI nicht mehr auszahlt werden soll?

Wann wurde die Auszahlung der Mittel beantragt?

 

Der Fördermittelabruf sei ein stetiger, komplizierter und umfangreicher Prozess, berichtet Herr Möller. Beim Landesförderinstitut werde dieser durch den jeweiligen Fachbereich je nach Abarbeitung der Baumaßnahme nach und nach eingereicht. Ein konkretes Datum könne er nicht benennen.

Fördermittel seien der Stadt zugesichert worden. Für das Jahr 2023 gebe es jedoch seitens des Landesförderinstitutes einen Zahlungsstopp, es werden also 2023 keine Zahlungen mehr erfolgen.

 

Mit ca. 1,3 Millionen Euro könne die für das Hortgebäude bis jetzt erhaltene Förderung beziffert werden, ergänzt Herr Wiese.

 

Ein Pauschalauszahlungsantrag zu einer weiteren Million Euro sei vom Landesförderinstitut abgelehnt worden.

Der Zuwendungsbescheid des Hortgebäudes geht von ca. 3,8 Millionen Euro aus.

 

Aufgrund eines Vergaberechtsfehlers seien der Stadt davon jedoch nur 3,4 Millionen Euro in Aussicht gestellt worden.

 

Die Höhe der strittigen Zahlungen beliefe sich laut Herrn Wiese auf ca. 600.000 Euro. Dieser Betrag sei als Mehrfinanzierung in Aussicht gestellt worden. Ein Bescheid hierfür liege nicht vor, lediglich ein Signal einer wohlwollenden Prüfung

Aufgrund des Vergaberechtsfehlers solle nun dieser Betrag als Förderung entfallen.

 

Hieraufhin habe die Stadtverwaltung nach Rücksprache mit einem Fachanwalt eine entsprechende Stellungnahme eingereicht, dessen Antwort noch erwartet werde.

 

Eine Kürzung der Mittel erachte die Stadt als nicht berechtigt, fügt Herr Möller hinzu. Wir sehen im Moment nicht die Grundlage dafür, dass diese Zahlungen nicht getätigt werden und arbeiten hier mit einem Anwaltsbüro zusammen.

 

Ob sich die tatsächlichen Kosten für das Hortgebäude auf 10 Millionen Euro beliefen, möchte Frau Benzien bestätigt wissen.

 

Dieser Betrag war laut Herrn Wiese eingeplant worden. Schlussrechnungen liegen zum Teil jedoch noch nicht vor. Der Finanzbereich musste hier von Prognosen ausgehen.

 

Frau Benzien stellt folgende Fragen:

 

In welcher Höhe wurden Fördermittel konkret beantragt? Auf welche Höhe belaufen sich die bisher entstandenen Kosten? Wie hoch sind die bisher getätigten Ausgaben?

Auf welche Summe belaufen sich die bisher erhaltenen Fördermittel in Bezug auf die bereits geleisteten Zahlungen der Stadt?

 

Hierzu werde eine Aufstellung erarbeitet, sichert Herr Möller zu.

 

Bereits seitens des Finanzausschusses seien diese Zahlen am 06.11.2023 gefordert und nicht vorgelegt worden, erinnert Frau Benzien. Der Fachbereich I hätte hier Zuarbeit leisten müssen.

 

Aus welchem Grund noch nicht alle Schlussrechnungen gestellt worden seien, verwundert Herrn Baalhorn.

 

Stellungnahmen des Fachanwaltes sowie einige Rechnungen seien noch offen, listet Herr Möller auf.

Für die Gesamtendabrechnung des Vorhabens habe die Stadt beim Landesförderinstitut mittlerweile Verlängerung bis 31.03.2024 erhalten.

 

Einen Überblick über die Liquiditätsplanung bis zum Ende des Jahres 2023 fragt Frau Benzien an.

 

Ob ein Nachtragshaushalt noch benötigt werde, wenn die Liquiditätslage momentan gut sei, erkundigt sie sich. Was konkret eine Haushaltssperre bedeute, müsse erklärt werden.

 

Da nicht absehbar sei, wann der Haushalt für das Jahr 2024 beschlossen werden könne, halte man an dem Nachtragshaushalt fest, betont Herr Möller.

 

Hinsichtlich einer Aufhebung der Haushaltssperre werde sich Herr Möller zunächst mit dem Kämmerer beraten. Ausgerufen wurde die Haushaltssperre, da nicht feststand, wie sich die Liquiditätsplanung entwickle.

 

Sobald die Haushaltssperre aufgehoben werde, benachrichtige die Stadtverwaltung die Stadtvertreter hierüber.

 

Frau Benzien beantragt eine Auszeit.

 

Die Sitzung wird für 12 Minuten unterbrochen.

 

Herr Möller informiert über den aktuellen Kontostand der Stadtkasse. Am 11.12.2023 lag der Kontostand bei etwas über 2 Millionen Euro. Seitdem seien mehrere Baurechnungen bezahlt worden, sodass Stand heute der Kontostand etwa 1 Million Euro beträgt.

 

Zukünftig werde in jeder Stadtvertretersitzung über den aktuellen Kontostand der Stadtkasse informiert.

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung 2023 (Kernhaushalt Stadt Hagenow).

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

17

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage