14.10.2024 - 6.4 Satzung über die Festsetzung der Realsteuer-Heb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Sitzung:
-
Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Mo., 14.10.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen / Allgemeine Verwaltung / Bürgerservice
- Bearbeiter:
- Gideon Wilken
Wortprotokoll
Herr Wilken erklärt den Mitgliedern des Finanzausschusses, dass Einnahmen aus Grundstücksverkäufen nicht in den laufenden Haushalt der Stadt Hagenow eingezahlt werden dürfen, um Löcher zu stopfen. Die Einnahmen dürfen lediglich für den Investiven Bereich genutzt werden. Hieraus würde es dann zu einer Minderung der Kreditaufnahmen kommen, welche die entstehenden Zins- und Tilgungsaufwendungen im laufenden Haushalt über die Kreditlaufzeit (hier 20 Jahre) verringern würden.
Zur Info ein Rechenbeispiel fürs Protokoll: Ein angenommener Verkauf einer Immobilie von 200.000 Euro entlastet den laufenden Haushalt lediglich um 10.000 Tilgung und 5.000 Euro Zinsen pro Jahr. Beim aktuellen negativen laufenden Saldo von mehreren Mio. Euro ist das kaum eine Entlastung und würde die Hebesatzanpassung nach oben nicht obsolet machen können.
Beschluss:
Satzung über die Festsetzung der Realsteuer-Hebesätze der Stadt Hagenow für die Haushaltsjahre ab 2025
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V 2011, S.777), zuletzt geändert durch Art. 1 der Gesetzes vom 23.07.2019 (GVOBl. MV S.467), der §§ 2 u. 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005 (GVOBl. M-V S.146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13.07.2011 (GOVBl. M-V 2021, S.1162), der §§ 1 und 25 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl. I S.965), das zuletzt durch Art. 3 des Gesetzes vom 16.07.2021 (BGBl. S.2931) geändert worden ist, wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung Hagenow vom 14.11.2024 folgende Satzung erlassen:
§ 1
Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Gebiet der Stadt Hagenow wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer :
- Für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf: 338 v. H.
- Für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 438 v. H.
-
Gewerbesteuer auf: 390 v. H.
§ 2
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.