08.10.2024 - 8.1 Beschluss über die Billigung des Vorentwurfes d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Datum:
- Di., 08.10.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauen / Ordnung / Grundstücks- und Gebäudemanagement
- Bearbeiter:
- Destemona Behrens
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Wiese erläutert einleitend das Erfordernis der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Wohnsiedlung Am Prahmer Berg“ und übergibt das Wort an Herrn Wessels, Planung und Ökologie Schwerin, für weitere Ausführungen.
Herr Wessels begrüßt die Anwesenden und erklärt anhand eines Lagesplanes die geplante Bebauung in Anlehnung an die rege Diskussion in einer vorangegangenen Sitzung vor geraumer Zeit. Unter anderem geht er dabei auf die Höhen, First und Traufe, die Ansicht und den Lärmschutz ein.
Er teilt mit, dass die beiden freien Baufelder in dieser Form nicht zu vermarkten sind und daher eine Zusammenlegung zu einem großen Baufeld erfolgen soll, um eine „größere“ Bebauung, barrierefreie Wohnungen gesucht, zu ermöglichen.
Herr Neumann fragt, wo die Stellplätze angeordnet werden?
Herr Wessels zeigt die mögliche Anordnung der Stellplätze auf dem Lageplan.
Herr Baalhorn fragt nach der Festsetzung zur Grundflächenzahl; diese wächst von 0,35 auf 0,5?
Herr Wessels bejaht die Frage.
Herr Brüch fasst zusammen, die geplante Bebauung hat einen Abstand bis zur Baugrenze von 3,50 m, die Traufhöhe wird von 4,60 m auf 4,70 m und die Grundflächenzahl von 0,35 auf 0,5 erhöht.
Herr Baalhorn äußert seine persönliche Meinung dahingehend, dass der geplante Baukörper ganz schön groß ist, denn das Haus an der Ecke hat geschätzt eine Firsthöhe von ca. 7,00 m und bei dem geplanten Bau soll die Traufhöhe 6,00 m betragen.
Die Einsichtnahme der Grundstücke muss bei der Höhe berücksichtigt werden.
Weiter ist zu sagen, dass sich alle Bauherren an die Festsetzungen gehalten haben und jetzt einen gewissen Vertrauensschutz genießen.
Herr Schlüter stimmt der Ausführung zu und vertritt die Meinung, dass eine Änderung des Bebauungsplanes immer schwierig ist; die Bewohner einen Vertrauenschutz haben.
Herr Neumann fragt, ob es von den Anliegern Rückmeldungen gibt?
Herr Baalhorn teilt mit, dass sich die Anlieger im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit während der Auslegung äußern können.
Beschluss:
Die Stadtvertretung billigt den Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Wohnsiedlung Am Prahmer Berg“, bestehend aus der Satzung mit Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B) sowie der dazugehörigen Begründung mit Arbeitsstand vom 12.08.2024.
Die Öffentlichkeit ist nach § 3 Abs, 1 BauGB durch Auslegung am Verfahren zu beteiligen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind nach § 4 Abs. 1 BauGB am Verfahren zu beteiligen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
2,8 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
1,5 MB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
1,3 MB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
909,7 kB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
841,1 kB
|