20.03.2025 - 9.2 Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Hagenow u...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Krull äußert sich verwundert über die Erhöhung der Entschädigungszahlungen. Im April 2024 sei das Haushaltssicherungskonzept beschlossen und die Sitzungsgelder damit um 25% reduziert worden. Dies geschah unter anderem auf Anregung der Rechtsaufsichtsbehörde.

Ob das Haushaltssicherungskonzept nun hinfällig sei und wie die Erhöhung finanziert werden solle, möchte sie wissen.

 

Es handle sich um eine Neufassung der Hauptsatzung, nicht um eine Änderung. Die jeweiligen Fraktionsvorsitzenden seien bei den Besprechungen dabei gewesen, erklärt Herr Speßhardt. Fragen zu einzelnen Punkten hätten vorab geklärt werden können.

 

Die Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept behielten laut Herrn Wilken ihre Gültigkeit und sind in den neuen Haushalt eingearbeitet worden. Mit gegenteiligen Beschlüssen können aber im Nachgang auch wieder Änderungen vorgenommen werden. Auch in diesem Jahr werde es die Notwendigkeit einer Haushaltssicherung geben. Die Mehrkosten müssen dann anderweitig finanziert und im Finanzausschuss thematisiert werden.

 

Herr Stöter schätze die Erhöhung der Sitzungsgelder zum jetzigen Zeitpunkt als nicht richtig ein.

 

Herr Kaminski erachte die maximale Anzahl der Sitzungen pro Jahr, für welche Sitzungsgeld gezahlt werde mit 12 zu hoch und fordert die Reduzierung in § 10 Absatz 5 auf 8 Sitzungen.

 

Diese Art Diskussion erwecke den Anschein, dass sich die Mandatsträger bereichern wollen, widerspricht Frau Benzien. Sie wirken mit aus Motivation aus dem Ehrenamt heraus und wollen etwas für die Stadt bewirken. Für die Erarbeitung der Hauptsatzung sei eine Menge Zeit investiert worden. Details hätten vorab in der Fraktion besprochen werden können. Die Hauptausschussmitglieder haben sich auf maximal 12 Sitzungen pro Jahr geeinigt.

 

Herr Laabs werde der Neufassung der Hauptsatzung nicht zustimmen. Eine Erhöhung des Sockelbetrages und auch der Aufwandentschädigungen für Fraktionsvorsitzende sei der falsche Weg. An anderer Stelle sei zum Teil Personal nicht nachbesetzt worden, um Geld einzusparen.

 

Herr Baalhorn schlägt vor, in § 5 Absatz 3 Punkt 3 die freiberuflichen Leistungen aufgrund von erhöhter Transparenz von 20.000,00 Euro auf 10.000,00 Euro herabzusetzen.

 

Über die Änderungsvorschläge wird abgestimmt.

 

1. Änderungsvorschlag von der AFD-Fraktion: § 10 Abs. 5 von 12 auf 8 Sitzungen reduzieren:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

3

16

3

 

2. Änderungsvorschlag von der CDU-Fraktion: § 5 Abs. 3 Punkt 3 ab 10.000 Euro anstatt ab 20.000,00 Euro:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

21

0

1

 

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Änderung in § 5 Absatz 3 Punkt 3:

(3) Der Hauptausschuss entscheidet über die Einleitung und Ausgestaltung  von  Vergabeverfahren bei einem geschätzten Wert von

  1. Bauleistungen ab 250.000,00 bis 500.000,00 Euro,
  2. Liefer- und Dienstleistungen ab 100.000,00 bis 250.000,00 Euro,
  3. Freiberufliche Leistungen ab 20.000,00 10.000,00 bis 150.000,00 Euro.

 

Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die in der Anlage beigefügte Hauptsatzung der Stadt Hagenow und deren Ortsteile.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

14

5

3

 

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Anlagen zur Vorlage