06.09.2016 - 7.2 Beschluss über die Aufstellung der 3. Änderung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Wiese erläutert die Beschlussvorlage und Notwendigkeit der Änderung des Bebauungsplanes. Er stellt dar, dass die als Mischgebiet ausgewiesene Fläche nicht zu vermarkten ist und für Wohnnutzungen die Umwandlung in Wohnen erforderlich ist. Es liegt ein aktuelles Schallschutzgutachten vor, nach dem eine Wohnnutzung in Richtung Wittenburger Straße mit entsprechenden passiven Lärmschutzmaßnahmen möglich wäre. Der Freihaltebereich zur Landesstraße sowie die Trasse der Umgehungsstraße der B 321 werden berücksichtigt. Kosten für die Lärmschutzmaßnahmen entstehen der Stadt nicht.                                 Weiterhin soll in diesem Änderungsverfahren r einen Teilbereich die Änderung der Grundflächenzahl erfolgen, um auch auf den kleinen Grundstücken Erweiterungen der Wohnnutzung, Nebenanlagen u.a. zu ermöglichen. Mit der jetzt festgesetzten Grundflächenzahl von 0,3 unter Ausschluss der möglichen Erweiterungen durch Nebenanlagen, Garagen und Carports sind die Entwicklungen auf den Grundstücken stark eingeschränkt.

Herr Prieß: Wenn die Mischgebietsfläche zu Wohnen umgewandelt wird, sind dann nicht Lärmschutzmaßnahmen aufgrund der Trassenführung für die geplante Umgehungsstraße erforderlich? Und wie hoch wären die Kosten und wer trägt diese? Herr Wiese: Wie bereits ausgeführt, konkrete bauliche Lärmschutzmaßnahmen sind nicht erforderlich; bei einer Wohnbebauung wird dies z. B. über schalldichte Fenster geregelt.

Herr Baalhorn: Um wie viel m² Michgebietsfläche handelt es sich?             Herr Wiese in Verbindung mit Frau Schwarz: Grob geschätzt um ca. 2.000 m².         Herr Baalhorn rechnet: 2.000 m² x ca. 40,00 €/m² = 80.000,00 €r die Eigentümer. Warum soll die Stadt sich jetzt an den Kosten für die Änderung des B-Planes beteiligen?                                                                          Herr Wiese erläutert nochmals den Zusammenhang der Kostenteilung zwischen Stadt und Antragsteller. Im B-Plangebiet selbst sollen die Wohnverhältnisse verbessert werden, Erweiterungen möglich sein, also eine Voraussetzung zur Wohn- umfeldverbesserung geschaffen werden.                                                     Herr Baalhorn kann dem Antrag nicht zustimmen.                                 Herr Prieß fragt, wenn dem Beschluss nicht zugestimmt wird, ist auf einzelnen Grundstück dann ein Rückbau die Folge?                                           Herr Wiese: Es sind bislang keine Einzelvorhaben geprüft worden.               

Herr Wrankmore stellt den Antrag, dem Beschluss zuzustimmen mit der Einschränkung, dass keine Eigenmittel der Stadt zur Änderung des B-Planes verwendet werden.

Herr Näthsst über den Antrag abstimmen:

Ja-Stimmen:  8Nein-Stimmen:  0Enthaltungen:  0

Somit wird der Beschlussvorlage zugestimmt mit der Einschränkung :

Keine Verwendung von Eigenmitteln der Stadt.

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

1.Für den Bebauungsplan Nr. 20 „Ziegelei an der Wittenburger Straße" soll die 3. Änderung               aufgestellt werden.

Die Änderungen beziehen sich auf die Baufelder 1.1 und 4.

Folgende Änderungen sind geplant:

-Für eine Teilfläche des Baufeldes 1.1 an der Wittenburger Straße soll                             die Änderung von einem Mischgebiet (MI) in ein Allgemeines Wohngebiet                             (WA) erfolgen.

-Für das Baufeld 4 (Fläche innerhalb der Straße An der Laak) soll die                                           Grundflächenzahl auf 0,4 erhöht werden.

 

2.Das Änderungsverfahren wird nach § 13 a BauGB „Bebauungspläne der Innenentwicklung" im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung               nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

 

3.Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Stadt               Hagenow öffentlich bekanntzumachen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

8

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

 

Abstimmungsergebnis in Verbindung mit Antrag der Bauausschussmitglieder:

 

Keine Verwendung von Eigenmitteln der Stadt Hagenow.

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Anlagen zur Vorlage