06.09.2016 - 7.4 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Stadt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.4
- Zusätze:
- Verantwortlich: Wiese, Dirk
- Datum:
- Di., 06.09.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauen / Ordnung / Grundstücks- und Gebäudemanagement
- Bearbeiter:
- Anja Hoffmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Schwarz, Architektin in der Bürogemeinschaft für Stadt und Landschaftsplanung, erläutert die Beschlussvorlage und geht dabei auf einzelne Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange ein.
Ergänzt wurde die Stellungnahme des Straßenbauamtes Schwerin, die eine weitere Bebauung in den 20 m – Freihaltebereich zur B 321 nicht zustimmt; bereits jetzt ragt das Gebäude um 5,0 m in den Freihaltebereich ein. Die Ablehnung war bereits telefonisch avisiert worden.
Die Abwägungsunterlagen waren dem Eigentümer im Vorfeld zugegangen.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden von Bürgern keine Stellungnahmen vorgetragen. Da eine genaue Eintragung der Baugrenzen und damit die Abstände zu den Leitungen der Stadtwerke Hagenow GmbH aufgrund der alten Planunterlagen nicht möglich waren, wurde auf die Einhaltung der 3,0 m verwiesen. Die Stellungnahme des Bereiches Bauleitplanung des Landkreises Ludwigslust-Parchim konnte somit nur teilweise berücksichtigt werden.
Beschlussvorschlag:
1.Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Stadt Hagenow für den Änderungsbereich zwischen der B 321, der Sudenhofer Straße und der Gottlieb-Daimler-Straße vorgebrachten Stellungnahmen hat die Stadtvertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden Anregungen von:
-Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg
-Stadtwerke Hagenow GmbH
-Landkreis Ludwigslust-Parchim
-Straßenbauamt Schwerin
b) teilweise berücksichtigt werden Anregungen von:
-Landkreis Ludwigslust-Parchim, Bereich Bauleitplanung und vorbeugender Brandschutz
c) nicht berücksichtigt werden Anregungen von:
-keine
d) zur Kenntnis genommen werden die Stellungnahmen von:
-HanseWerk AG
-Wasser- und Bodenverband Boize-Sude-Schaale
Stellungnahmen der Öffentlichkeit liegen keine vor.
2.Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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