06.09.2016 - 7.4 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Stadt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Schwarz, Architektin in der Bürogemeinschaft für Stadt und Landschaftsplanung, erläutert die Beschlussvorlage und geht dabei auf einzelne Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange ein.

Ergänzt wurde die Stellungnahme des Straßenbauamtes Schwerin, die eine weitere Bebauung in den 20 m Freihaltebereich zur B 321 nicht zustimmt; bereits jetzt ragt das Gebäude um 5,0 m in den Freihaltebereich ein. Die Ablehnung war bereits telefonisch avisiert worden.

Die Abwägungsunterlagen waren dem Eigentümer im Vorfeld zugegangen.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden von Bürgern keine Stellungnahmen vorgetragen. Da eine genaue Eintragung der Baugrenzen und damit die Abstände zu den Leitungen der Stadtwerke Hagenow GmbH aufgrund der alten Planunterlagen nicht möglich waren, wurde auf die Einhaltung der 3,0 m verwiesen. Die Stellungnahme des Bereiches Bauleitplanung des Landkreises Ludwigslust-Parchim konnte somit nur teilweise berücksichtigt werden.

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Beschlussvorschlag:

1.Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Stadt Hagenow für den Änderungsbereich zwischen der B               321, der Sudenhofer Straße und der Gottlieb-Daimler-Straße vorgebrachten               Stellungnahmen hat die Stadtvertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

a) berücksichtigt werden Anregungen von:

-Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg

-Stadtwerke Hagenow GmbH

-Landkreis Ludwigslust-Parchim

-Straßenbauamt Schwerin

 

b) teilweise berücksichtigt werden Anregungen von:

-Landkreis Ludwigslust-Parchim, Bereich Bauleitplanung und vorbeugender                                           Brandschutz

 

c) nicht berücksichtigt werden Anregungen von:

-keine

 

 

d) zur Kenntnis genommen werden die Stellungnahmen von:

-HanseWerk AG

-Wasser- und Bodenverband Boize-Sude-Schaale

 

Stellungnahmen der Öffentlichkeit liegen keine vor.

 

2.Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher                             Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der               Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

8

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://hagenow.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1253&selfaction=print