06.09.2016 - 7.6 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungspla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Wiese erläutert die Beschlussvorlage. Dabei geht er u. a. auf die erforderliche Waldumwandlung, das B-Planverfahren und die Kostenteilung ein. Er stellt dar, dass

im Vorfeld mehrere Standorte r die Verlagerung des Containerdienstes hmling aus der Eisenbahnerstraße geprüft wurden und der jetzt gewählte Standort im Gewerbegebiet Sudenhof sich mit den Standortvorteilen als Vorzugsstandort herausgestellt hat.

Frau Schwarz ergänzt, dass kein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt wird, damit die Stadt mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes die Möglichkeit hat, diesen selbst zu vermarkten, falls die Umsiedelung nicht erfolgt.

Herr Prieß fragt nach dem Zeitkorridor für das B-Planverfahren, wenn es keine Verzögerung gibt?                                                                                                                                       Herr Wiese: Wenn die Vorarbeiten/Gespräche und das B-Plan-Verfahren ansich angelaufen sind, muss man bis zum Stand § 33 BauGB mit ca. 1 Jahr rechnen.

 

Frau Schwarz und Herr Strauß verlassen die Sitzung um 20.15 Uhr.  

 

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Beschlussvorschlag:

 

1.Für das Gebiet der Gemarkung Hagenow, Flur 35, Flurstücke 36/1 und 36/3

beschließt die Stadtvertretung der Stadt Hagenow nach § 2 Abs. 1 BauGB den

Bebauungsplan Nr. 41 „Industrie- und Gewerbegebiet Sudenhof IV" aufzustellen. 

2.Der Geltungsbereich des Plangebietes ist im Übersichtsplan (Anlage) dargestellt und

liegt in Hagenow zwischen der Sudenhofer Straße (K 22) und der Kilometerkaserne.

3.Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der

Stadt Hagenow öffentlich bekanntzumachen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

8

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://hagenow.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1255&selfaction=print