06.12.2016 - 7.2 Beschluss über die öffentliche Auslegung des En...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Zusätze:
- Verantwortlich: Wiese, Dirk
- Datum:
- Di., 06.12.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauen / Ordnung / Grundstücks- und Gebäudemanagement
- Bearbeiter:
- Anja Hoffmann
Wortprotokoll
Frau Schwarz, Architektin in der Bürogemeinschaft „Stadt und Landschaftsplanung“ erläutert die Beschlussvorlage.
Der Bebauungsplan Nr. 20 ist seit 1998 rechtskräftig. Das Gebiet ist bis auf das Baufeld 1.1 an der Wittenburger Straße (L 04) mit Wohngebäuden bebaut. Für diese verbliebene Fläche soll die Änderung von Mischgebiet in ein Allgemeines Wohngebiet erfolgen, da keine anderen Nutzungen absehbar sind. Die Grundflächenzahl wird auf 0,4 verringert. Gemäß vorliegendem Schallschutzgutachten wird festgesetzt, dass Schlafräume zur lärmabgewandten Seite anzuordnen und die Schalldämmmaße nach DIN 4109 am Gebäude einzuhalten sind. Die Außenwohnbereiche (Terrassen) liegen im Lärmpegelbereich III. Die Überschreitungen von bis zu 5 dB werden hingenommen. Durch die Anordnung von Nebenanlagen (Nebengebäude, Garagen, Abschirmung durch Bretterwand u.a.) können Reduzierungen der Lärmwerte erreicht werden.
Zwischenzeitlich bestehen neue Anforderungen an das moderne Wohnen, wie z.B. Wintergärten und überdachte Terrassen. Durch die im Innenring (Baufeld 4) festgesetzte Grundflächenzahl von 0,3 und dem Ausschluss der Überschreitungen durch Nebenanlagen werden die Nutzungsmöglichkeiten für die z.T. kleinen Grundstücke sehr eingeschränkt. Für das Baufeld wird daher die Grundflächenzahl auf 0,4 geändert, analog dem ebenfalls im Innenring liegenden Baufeld 5. Die Verringerung der GRZ im Baufeld 1.1 und die Erhöhung im Baufeld 4 gleichen sich in etwa aus, so dass kein zusätzlicher Ausgleich erforderlich ist.
Die Festsetzung 1.4, in der die Überschreitung der Grundflächenzahl um 50 % durch Nebenanlagen ausgeschlossen wurde, wird für alle Baufelder gestrichen.
Herr Wrankmore fragt, warum keine Lärmschutzwand vorgesehen wird?
Frau Schwarz: Für die Anordnung einer Lärmschutzwand ist die Länge straßenseitig nicht ausreichend.
Herr Baalhorn fragt, ob es zulässig ist, dass die Festsetzungen so getroffen werden und wie hoch ist der Lärm-Grenzwert nachts?
Frau Schwarz: Die Festsetzungen entsprechen einem normalen Wohngebiet und der Grenzwert für Lärm liegt nachts bei 55 DB.
Beschlussvorschlag:
1.Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 20 der Stadt Hagenow für das Gebiet „Ziegelei an der Wittenburger Straße" und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
Anlage 1 zum Beschluss: Begründung und Planzeichnung
2.Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 der Stadt Hagenow für das Gebiet „Ziegelei an der Wittenburger Straße" und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
Anlagen zur Vorlage
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