17.01.2017 - 7.3 Beschluss über die öffentliche Auslegung des En...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.3
- Zusätze:
- Verantwortlich: Wiese, Dirk
- Datum:
- Di., 17.01.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauen / Ordnung / Grundstücks- und Gebäudemanagement
- Bearbeiter:
- Anja Hoffmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Schäfer, VIUS Ingenieurplanung aus Schwerin, erläutert anhand eines Vorentwurfes die mögliche B-Plan-Aufteilung. Dargestellt sind die Baufelder, Planstraßen, ein Parkplatz und die mögliche Zuwegung. Er führt aus, dass die Erschließung einerseits über den Veilchenweg erfolgen soll, aber der B-Plan auch eine Anbindung direkt an die Hagenow-Heide-Chaussee erhält. Als Baufeld hinzugekommen ist eine kleine Teilfläche im oberen Bereich, angrenzend an den bestehenden B-Plan. Die Grünfläche, vorh. Gärten, bleibt unverändert erhalten. Vorraussetzung für die Planung ist die Verrohrung des vorhandenen Grabens. Hierzu gab es bereits Gespräche mit dem Wasser- und Bodenverband mit dem Ergebnis, dass dem nichts im Wege steht; das Gespräch mit der Umweltbehörde steht noch aus. Weiter erläutert Herr Schäfer die mögliche Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern, die Ersatzpflanzungen und Versiegelungen der Grundstücke.
Herr Schlüter steht dem Anschluss und somit der Zuwegung über den Veilchenweg zum geplanten Wohngebiet skeptisch gegenüber, da es sich hier um ein gewachsenes Wohngebiet handelt und die Anwohner ein Mitspracherecht haben sollten. Weiter gibt er zu bedenken, ob der bestehende B-Plan geändert werden muss, da es sich jetzt beim Veilchenweg um eine Sackgasse handelt und später dann zu einer Durchfahrtsstraße wird. Herr Schäfer: Die Bürger können sich im Rahmen der TÖB-Beteiligung äußern.
Herr Möller, Bürgemeister: Was plant der Investor mit den angrenzenden Gärten? Hierzu sind nämlich Anwohner anwesend. Herr Schäfer: Idealer Weise sollte hier eine Veräußerung oder Verpachtung erfolgen.
Herr Näth sieht eine Verbindung der beiden B-Pläne problematisch, da z. B. auch die Müllentsorgung etc. zu beachten ist. Weitere Fragen sind: Wie erfolgt die Regenentwässerung, über Versickerung oder Verrohrung? Was für Dachformen sind vorgesehen? Wie groß werden die Grundstücke? Herr Schäfer: Eine Versickerung wurde geprüft, aber voraussichtlich nicht möglich. Gestalterische Vorgaben sind für den B-Plan nicht festgesetzt. Hier müsste es dann noch Abstimmungen geben. Die Grundstücke werden ab 600 m² aufwärts groß.
Herr Wiese ergänzt, dass entlang der L04 gewisse Festsetzungen getroffen werden sollten, z. B. die Firstausbildung, Geschossigkeit etc., wobei im hinteren Bereich eine etwas aufgelockerte Bebauung möglich ist.
Beschlussvorschlag:
1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 42 der Stadt Hagenow für das Gebiet „Wohnbebauung Hagenow-Heide-Chaussee II“ und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2.Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 42 der Stadt Hagenow für das Gebiet „Wohnbebauung Hagenow-Heide-Chaussee II“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
Anlagen zur Vorlage
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