17.01.2017 - 7.2 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungspla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Wiese erläutert einleitend, bezugnehmend auf die Vorstellung der geplanten Bebauung im letzten Bauausschuss, die Beschlussvorlage.

Herr Schäfer, VIUS Ingenieurplanung aus Schwerin, ergänzt die Ausführungen von Herrn Wiese in Bezug auf die Größe des erworbenen Grundstückes, die gewählte Verfahrensart (vereinfachtes Verfahren) und die TÖB-Beteiligung.

 

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Beschlussvorschlag:

1.Der Bebauungsplan Nr. 42 „Wohnbebauung Hagenow-Heide-Chaussee II“ soll aufgestellt werden.

 

Folgende Festsetzungen sind geplant:

- Für den Geltungsbereich soll ein Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden.

- Die Grundflächenzahl soll auf 0,3 festgesetzt werden.

- Die zulässigen Vollgeschosse sollen auf ein Vollgeschoß begrenzt werden.

- Es soll eine offene Bauweise mit der Zulässigkeit von Einzel- und Doppelhäusern     festgesetzt werden.

 

2. Die Aufstellung wird nach § 13 a BauGB „Bebauungspläne der Innenentwicklung“ im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4               BauGB durchgeführt.

 

3. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Hagenow öffentlich bekanntzumachen.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

7

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

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Anlagen zur Vorlage