07.03.2017 - 8.3 Beschluss über die Einleitung der frühzeitigen ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Wiese einleitend:

Es geht um die Umsiedlung der Firma Containerdiest Rühmling. Um ein Feedback durch die Träger öffentlicher Belange zu erhalten, ist dieser Beschluss zur Einleitung der frühzeitigen Beteilung der Öffentlichkeit und Behörden der erste wichtige Schritt hinsichtlich der Ansiedlung.

Frau Schwarz erläutert die Planung.

Zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 41 liegen Begründung, Umweltbericht, Gutachten und Planzeichnung mit Stand Februar 2017 vor. Die Unterlagen wurden im Vorfeld mit dem Investor und dessen Planer abgestimmt.

Es wurden folgende Ausführungen und Hinweise zu den vorliegenden Unterlagen gegeben:

Art und Maß der baulichen Nutzung, Verkehrserschließung, Altlasten

Das Plangebiet umfasst Teilbereiche der Bebauungspläne Nr. 14 und Nr. 23, deren Festsetzungen durch die neuen Festsetzungen des B-Planes Nr. 41 überlagert werden. 

Es ist ein Industriegebiet festzusetzen.

Es werden eine max. Grundflächenzahl von 0,8, eine max. Zweigeschossig- keit und eine max. Traufhöhe von 14,00 m festgesetzt.

Die Planstraße C bleibt bis an das Flurstück Kilometerkasere eine öffentliche Straße Breite 7,50 m.

Die Radien der Zufahrt von der K 22 sind für LkW anzupassen.

Das gesamte Plangebiet ist als Altlastfläche zu kennzeichnen (Munition sowie

Boden, der oberirdisch beräumten Gebäude)

 

Herr Jensen ergänzt aus Sicht der

 

Grünordnung

Es werden die Probleme bezüglich Wald und FFH aufgezeigt und die Notwendigkeit einer Ergänzung des Vorentwurfes um

oeine Ausbreitungskarte Stäube (BImsch-Gutachter) unter Bezug auf die Critical Loads zur Prüfung der Beeinträchtigung der Natura 2000-Gebiete

oeine fundierte Begründung des öffentlichen Interesses für die Waldumwandlung - Zuarbeit der Wirtschaftsförderung basierend auf die Standortvariantenuntersuchung erforderlich.

Es wird auf weitere Abstimmungsnotwendigkeiten (mögliche Änderungen) bezüglich des befestigten Weges entlang der Grundstücksgrenze zur Kilometerkaserne und der Hecke, der Eichenreihe im Osten mit einem Freihaltestreifen zur Betriebsfläche als Streuobstwiese hingewiesen. Eine Mahd dieser Fläche ist erforderlich, um einer Waldentwicklung vorzubeugen.

 

Weiterhin wird aufgrund des vorgefundenen Arteninventars (Naturschutz) der Hinweis zur Beleuchtungsausrichtung gegeben, die immer abgewandt von der Kilometerkaserne sein muss.

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Beschlussvorschlag:

1.Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 41 „Industrie- und Gewerbegebiet Sudenhof IV" und der Vorentwurf der Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden               Fassung gebilligt (siehe Anlage).

2.Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung aufgrund des § 3 Abs. 1 BauGB wird die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer               öffentlichen Auslegung der Vorentwurfsunterlagen von einem Monat durchgeführt. In               dieser Zeit wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich zu der Planung zu äußern.               Parallel dazu wird die frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen               Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die berührten               Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden zur Abgabe einer               Stellungnahme - auch im Hinblick auf Umfang und Detaillierung der Umweltprüfung-               aufgefordert.

3.Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Hagenow öffentlich bekanntzumachen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

8

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://hagenow.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1812&selfaction=print