07.03.2017 - 8.4 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungspla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Wiese erläutert die Beschlussvorlage dahingehend, dass Wohnbaufläche geschaffen werden soll und es ein aktuelles Gespräch mit der Bauordnung des Landkreises Ludwigslust-Parchim dazu gab. Im Ergebnis ist zu sagen, dass Planungsrecht mittels B-Plan zu schaffen ist und nicht nur ein Einzelvorhaben nach § 35 BauGB zugelassen werden sollte.

 

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Beschlussvorschlag:

1.Für den Bereich zwischen der Söringstraße (B 321) im Osten und dem Gärtnerweg sowie dem Wiesengrund im Westen ist eine Wohnbauflächenentwicklung geplant. Dafür               macht sich die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. 

2.Das Bebauungsplanverfahren wird nach § 13 a BauGB „Bebauungspläne der Innenentwicklung“ im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung               nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

3.Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB.

4.Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Hagenow öffentlich bekanntzumachen.

5.Zur Übernahme der Planungskosten ist ein städtebaulicher Vertrag mit dem Investor abzuschließen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

7

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://hagenow.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1901&selfaction=print