28.06.2017 - 4 Beschluss über die erneute öffentliche Auslegun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Zusätze:
- Verantwortlich: Wiese, Dirk
- Datum:
- Mi., 28.06.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- Außerordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauen / Ordnung / Grundstücks- und Gebäudemanagement
- Bearbeiter:
- Anja Hoffmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Wiese teilt einleitend mit, dass die Ergebnisse aus der letzten Bauausschusssitzung in den erneuten Entwurf eingeflossen und eingearbeitet wurden und somit die erneute Auslegung beschlossen werden kann. Es ist geplant, die Auslegung im Juli zu beginnen und in der Sitzung des Bauausschusses am 12.09.2017 den Abwägungsbeschluss zu fassen.
Herr Baalhorn: In vergleichbaren B-Plänen, z. B. in Schwerin, ist es scheinbar üblich, eine Bauverpflichtung in die Festsetzungen aufzunehmen. Warum fehlt hier die Klausel? Es soll doch damit unterbunden werden, dass Grundstücke nur ver- bzw. gekauft, jedoch nicht bebaut werden. Herr Wiese: Es ist nicht Pflicht, solch eine Klausel aufzunehmen. Es gibt nach Rücksprache mit der Vermarktung diverse Einzelinteressenten; die Option der Spekulation ist für Hagenow nicht erkennbar. Auf Nachfrage bestätigt Herr Heidenreich, dass eine Bauverpflichtung in großen Städten bzw. auch im angesprochenen Ostseebereich üblich ist; hier geht es um weit höhere Grundstückspreise.
Herr Wrankmore schlägt vor, sich mit der Problematik – Bauverpflichtung – für die nächsten B-Pläne zu beschäftigen; diesen jetzigen B-Plan sollte man nicht noch länger hinausschieben.
Herr Jessel und Herr Schlüter regen an, im Rahmen der Auslegung diesbezüglich schriftlich Stellung zu nehmen, um dann in der Abwägung zu prüfen, ob die Hinweise, Bedenken und Anregungen aufgenommen werden.
Herr Heidenreich erhält Rederecht und teilt mit, dass er bereits 2 Kunden hat, die für ihre Kinder Grundstücke erwerben wollen, da diese studieren, sich mit Hagenow verbunden fühlen und gerne hier wohnen möchten.
Herr Baalhorn stellt nochmals dar und kann sich damit nicht einverstanden erklären, dass die Festsetzungen im B-Plan sehr eng gestrickt sind, z. B. keine Verwendung glänzender Dachpfannen, feste Angabe zur Heckenhöhe, farbliche Vorgabe für Photovoltaikanlagen etc.; es fehlen aber für die Stadt wichtige Angaben wie z. B. zum Straßenbelag, zur Beleuchtung, zu Werbeanlagen etc. Herr Wiese: In der letzten Sitzung des Bauausschusses ist u.a. über die Festsetzungen gesprochen worden, zwar nicht im Detail, aber es sollten durch die Verwaltung in die erneute Auslegung Festlegungen einfließen, die notwendig sind. Dies wurde umgesetzt und aus der Erfahrung und Schwierigkeiten in bestehenden B-Plänen der vorliegende Entwurf erstellt; so ist z. B. die Geschossigkeit zur Hagenow-Heide-Chaussee hin einheitlich festgesetzt worden, die glänzenden Dachpfannen sind aufgrund der Blendwirkung ausgeschlossen, ebenso verhält es sich mit den Photovoltaikanlagen. Im Übrigen müssen sich Bauvorhaben ohnehin in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.
Herr Schlüter bemerkt, dass immer gesagt wurde, die Festsetzungen nicht so eng zu stricken, um den Bauwilligen einen gewissen Freiraum zu geben.
Herr Näth bestätigt die Aussage von Herrn Wiese dahingehend, dass zur Hagenow-Heide-Chaussee hin eine einheitliche Geschossigkeit besprochen wurde und in den rückwärtigen Bereich eine Auflockerung der Bauweise erfolgen sollte.
Herr Wiese: Es gab in der letzten Sitzung unterschiedliche Auffassungen; die einheitliche Geschossigkeit zur Hagenow-Heide-Chaussee hin und die Auflockerung im rückwärtigen Bereich wurde aufgenommen.
Herr Näth schließt diese Diskussion zu den Festsetzungen mit der Festlegung ab, dass in der Abwägung die eingehenden Bedenken, Hinweise und Anregungen geprüft und eingearbeitet werden.
Weitere Fragen von Herrn Baalhorn beziehen sich auf die Anzahl der öffentlichen Parkplätze, in welcher Ausführung die Straßenbeleuchtung erfolgt und was ist mit dem schnellen Internet? Herr Martens, VIUS Ingenieurplanung GmbH & Co. KG, zur Anfrage – Anzahl der öffentlichen Parkplätze: Es werden 6 – 8 Parkplätze angeordnet. Herr Wiese zur Anfrage – Ausführung Straßenbeleuchtung: Die Ausführung der Straßenbeleuchtung wird Bestandteil des Erschließungsvertrages sein. Es ist geplant, die Straße zu übernehmen und die Beleuchtung abzusichern. Ob LED oder ein anderes Leuchtsystem verwendet wird, steht noch nicht fest. Herr Baalhorn verweist auf ein Gespräch mit dem Bürgermeister, in dem es um eine Vorstellung zu neuen Möglichkeiten in Bezug auf die Beleuchtung ging. Herr Wiese zur Anfrage – schnelles Internet: Die neuen Baugebiete werden der Deutschen Telekom gemeldet; auch Kabel Deutschland ist in der TÖB-Beteiligung enthalten.
Dem Beschluss wird vorbehaltlich der Änderungen, welche in der Abwägung vorzunehmen sind, zugestimmt.
Beschlussvorschlag:
1.Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 42 der Stadt Hagenow für das Gebiet „Wohnbebauung Hagenow-Heide-Chaussee II“ und die geänderte Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 42 der Stadt Hagenow für das Gebiet „Wohnbebauung Hagenow-Heide-Chaussee II“ und die geänderte Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
Anlagen zur Vorlage
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