12.09.2017 - 8.4 Beschluss über die öffentliche Auslegung des En...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Wiese erläutert, dass im bestehenden B-Plan alte Festsetzungen enthalten sind, die jetzt aktualisiert werden müssen.                                                           Frau Schwarz erläutert folgende Änderungen:

Änderung der Traufhöhe von bisher max. 6,00 m auf 7,00 m aufgrund der aktuellen Gebäudeplanungen

Ausnahmsweise ist im Bereich südlich der Rudolf-Tarnow-Straße die Überschreitung der Grundflächenzahl (0,8) durch Stellplätze bis 0,9 zulässig. Der Standort ist bereits überwiegend versiegelt, Erweiterungen des Geltungsbereiches sind nicht möglich.

Die Baugrenze wird im Bereich nördlich der Rudolf-Tarnow-Straße im Westen auf 3,00 m Abstand zur Geltungsbereichsgrenze festgesetzt Berücksichtigung aktuelle Einordnung aldi- Markt

Gemäß Verträglichkeitsanalyse als Ergänzung zum Einzelhandelsgutachten (Arbeitsstand  September 2017) wird für den aldi Markt eine max. Vkfl von 1.270 m² angesetzt.

 

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Beschlussvorschlag:

1.Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 der Stadt Hagenow für das Gebiet „Rudolf-Tarnow-Straße" und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

Anlage 1 zum Beschluss: Begründung und Planzeichnung

 

2.Der Entwurf der 4 Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Stadt Hagenow für das Gebiet „Rudolf-Tarnow-Straße" und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB               öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind von               der Auslegung zu benachrichtigen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

6

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

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Anlagen zur Vorlage