28.09.2017 - 20 Geschäftsordnung der Stadtvertretung der Stadt ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 20
- Zusätze:
- Verantwortlich: Stadtvertretervorsteherin
- Gremium:
- Stadtvertretung der Stadt Hagenow
- Datum:
- Do., 28.09.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag der Politik
- Federführend:
- Büro der Stadtvertretung
- Bearbeiter:
- Christine Wiepcke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Stadtvertretervorsteherin Frau Dr. Meier nennt noch einmal die Beweggründe, die zur erneuten Überarbeitung der Geschäftsordnung der Stadtvertretung der Stadt Hagenow führten. Danach habe der Landkreis Ludwigslust-Parchim, Fachdienst Recht, Kommunalaufsicht und Ordnung, der Verwaltung mitgeteilt, dass einige Regelungen in unserer Geschäftsordnung nicht den Vorschriften der Kommunalverfassung M-V entsprechen und demzufolge anzupassen sind. Dies sei erfolgt und der Entwurf der Geschäftsordnung heute der Stadtvertretung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt worden.
Dass die Geschäftsordnung in einigen Punkten rechtswidrig war, gibt Frau Lagemann zu verstehen und dankt dem Bürgermeister noch einmal ausdrücklich für sein Einverständnis, die Diskussion über die Geschäftsordnung in der vergangenen Sitzung des Hauptausschusses zuzulassen.
Nach Meinung von Herrn Opitz könne von einer rechtswidrigen Geschäftsordnung nicht die Rede sein, weil nach dieser GO in den letzten Jahren alle Beschlüsse gefasst worden sind, diese dann ja aufgehoben werden müssten, wenn eine Rechtswidrigkeit vorliegen würde. Alle Stadtvertreter und auch die Bürgermeister, die in den vergangenen Jahren hier tätig waren, hätten dann falsch gehandelt.
Herr Prieß weist darauf hin, dass eine Aufhebung von Beschlüssen nur dann vorzunehmen ist, wenn die GO nichtig wäre. Rechtswidrig sei all das, was nicht rechtskonform ist.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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143,3 kB
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