16.01.2018 - 7.3 Abwägungsbeschluss nach § 3 Abs. 2 BauGB über d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Abwägungsempfehlungen wurden durch die Planerin, Frau Schwarz, zusammenfassend dargelegt. Die Abwägung der bisherigen Stellungnahmen macht sich erforderlich, da dann für den nördlichen Teil (ALDI) der Stand nach § 33 BauGB festgestellt werden kann. Die nachgereichte Stellungnahme der WEMAG AG wird berücksichtigt und den Unterlagen beigefügt. Hier kam der Hinweis, dass unterhalb der 110 kV-Freileitung einschließlich der beidseitigen Schutzstreifen eine Unterbauung nicht zulässig ist. Aussagen zu einer möglichen Umverlegung wurden nicht getroffen. Falls die 110 kV-Freileitung aus dem Plangebiet entfällt, würde eine andere Anordnung des geplanten REWE-Marktes möglich sein. Eine zeitliche Vorgabe von REWE, bis wann eine Umplanung möglich wäre, ist nicht bekannt. Bei der Immissionsschutzbehörde des Landkreises wurde nach der vorliegenden Stellungnahme eine nochmalige Anfrage zur Erforderlichkeit einer Schallimmissions- prognoser den nördlichen Bereich (ALDI) gestellt, da der Baukörper selbst die Abschirmung zur Wohnbebauung in der Bahnhofstraße erbringt. Eine Antwort liegt per Mail vom 15.01.2018 vor. Danach ist nunmehr die Einhaltung der Immissions- richtwerte für die Kleingärten (tags) und für das Bestattungsinstitut (tags und nachts - Mischgebiet) nachzuweisen. Dazu ist festzustellen, dass der Parkplatz nachts nicht frequentiert wird und sich die Anlieferung auf max. ein Fahrzeug beschränkt. Da für das südliche Gebiet (REWE) eine Schallimmissionsprognose erforderlich ist, werden auch Aussagen zum nördlichen Teil (ALDI) ergänzt. Es werden gegenwärtig durch REWE Angebote für eine Schallimmissionsprognose abgefordert. Mit betroffenen Anwohnern in der Bahnhofstraße ist eine Abstimmung durch REWE erfolgt, auf der die aktuelle Einordnung der Gebäude und Stellplätze gezeigt wurde. 

Es schließt sich eine erneute öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen an, da die Ergebnisse der Schallimmissionsprognose einzuarbeiten sind und durch REWE die Erstellung eines Umweltberichtes als Planungssicherheit gesehen wird.

Herr Wiese ergänzt, dass ein Ortstermin mit der Unteren Verkehrsbehörde zur Schaffung einer fußufigen Verbindung zwischen dem nördlichen (ALDI) und südlichen (REWE) Bereich der Rudolf-Tarnow-Straße stattgefunden hat; eine Querungshilfe kommt nicht in Betracht. Einigung wurde darüber erzielt, dass das Vorhaben erstellt sein muss, eventuell ein Fußngerüberweg möglich ist, wenn die Frequentierung es zulässt (Zählung wird erforderlich).

Herr Baalhorn fragt, wann der Termin mit der WEMAG stattfindet?                            Herr Wiese teilt mit, dass das Energieministerium für den 06.03.2018 ein Termin anberaumt hat. Die Stadt ist nach wie vor optimistisch, dass die Leitung aus dem Stadtgebiet verlegt wird. Die WEMAG steht selbst unter Druck, REWE kann den Lageplan noch ändern, das ALDI-Objekt liegt ohnehin außerhalb der Leitung.

 

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Beschlussvorschlag:

1.Die während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Rudolf-Tarnow-Straße" hat               die Stadtvertretung geprüft und mit folgendem Ergebnis gemäß               Abwägungsprotokoll (Anlage) abgewogen:

a) berücksichtigt werden Anregungen von:

- HanseGas GmbH

- Landesamt für innere Verwaltung M-V

- Stadtwerke Hagenow GmbH

- Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und   Katastrophenschutz M-V

- Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

- Vodafone Kabel Deutschland GmbH

- Landkreis Ludwigslust-Parchim

- Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg

- Bürger 1

 

b) teilweise berücksichtigt werden Anregungen von:

- Landkreis Ludwigslust-Parchim, Bereich Immissionsschutz

c) nicht berücksichtigt werden Anregungen von:

- keine

 

d) beteiligte Behörden und sonstige TÖS und Nachbargemeinden, die keine

        Hinweise und Anregungen in der Stellungnahme vorgetragen haben,                        werden zur Kenntnis genommen:

- 50Hertz Transmission GmbH

­- Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V

- Forstamt Radelübbe

- Wasser- und Bodenverband Boize-Sude-Schaale

- GDMcom

- Landgesellschaft M-V mbH

- Straßenbauamt Schwerin

- Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V

- Gemeinden Bandenitz, Bobzin, Gammelin, Hülseburg, Kirch Jesar,         

       Kuhstorf, Moraas, Pätow-Steegen, Redefin, Setzin, Toddin und Warlitz

 

2.Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher               Belange sowie die Öffentlichkeit, die Stellungnahmen erhoben haben, von dem               Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

8

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

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Anlagen zur Vorlage