20.02.2018 - 4.2 Satzung der Stadt Hagenow über die Unterhaltung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Zusätze:
- Verantwortlich: Wiese, Dirk
- Datum:
- Di., 20.02.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauen / Ordnung / Grundstücks- und Gebäudemanagement
- Bearbeiter:
- Nicole Feuersenger
Wortprotokoll
Frau Feuersenger stellt einen Entwurf der neuen Satzung für das Obdachlosenheim vor. Sie weist auf die wichtigsten geänderten Punkte hin, erläutert und begründet die Kalkulation der Berechnung der Gebühren und Nebenkosten. Neu ist die Aufnahme eines Punktes für die Möglichkeit der Ersatzvorname bei Zerstörungen, Verunreinigungen u. ä. durch Fahrlässigkeit oder Mutwilligkeit einzelner Bewohner. Auch die Haltung von Tieren wird in dem neuen Entwurf grundsätzlich ausgeschlossen.
Frau Kryzak erkundigt sich nach der finanziellen Beteiligung anderer Kommunen bzw. ob es eine weitere Nutzung durch die Einrichtung der Caritas aus Zühr gibt. Der Vertrag mit der Caritas existiert nach wie vor, es werden die alten Gebühren entsprechend monatlich gezahlt. Derzeit gibt es aber auf Grund der fehlenden Satzung noch keine Beteiligung der Städte der Interessengemeinschaft Wohnungsnot. Ein Vorgespräch mit den Mitgliedern der IG führte Herr Meier vom ASB bereits im vergangenen Jahr und nach Beschluss der Satzung ist geplant, eine entsprechende Vereinbarung mit den Mitgliedern zu schließen. Es ist vorgesehen, zum Jahresende eine Endabrechnung auf Grundlage der Belegungsauslastung und der angefallenen Kostenrechnungen zu erstellen.
Herr Opitz sieht es als problematisch an, die Nutzungsgebühren pauschal und nicht nach m²-Preis festzulegen. Ein Obdachloser bekommt in der Unterkunft ein Bett, Tisch, Stuhl und Schrank zugewiesen, ob in Einzel- oder Doppelbelegung ist von der Auslastung abhängig. Es kann aus verschiedenen Gründen auch zu Umlegungen im Hause kommen und somit spart man aufwändige Tagesberechnungen nach m²-Preisen.
Ein Ausschussmitglied stellt den Vergleich zur Pensionsunterkunft dar, wo auch pro Person und Bett oder Zimmer gezahlt wird und nicht nach m² Wohnfläche. Es besteht hier ein Unterschied zur dauerhaften Wohnungsmiete, ist ein Obolus für eine warme Unterkunft.
Frau Kryzak bittet um Abstimmung über die Einreichung des Satzungsentwurfes zur Beschlussfassung in den weiteren Gremien.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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29,8 kB
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2
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39,1 kB
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