22.03.2018 - 3.1 Abwägungsbeschluss - Satzung über den Bebauungs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Zusätze:
- Verantwortlich: Wiese, Dirk
- Datum:
- Do., 22.03.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Außerordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauen / Ordnung / Grundstücks- und Gebäudemanagement
- Bearbeiter:
- Anja Hoffmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Wiese begrüßt einleitend die Gäste und Herrn Mahnel als Planer und stellt dar, dass die Absicht bestand, die Beschlussfassung bis hin zum Satzungsbeschluss zu erwirken, dies aber aus verschiedenen Gründen, werden erläutert, nicht möglich ist. Der Abwägungsbeschluss jedoch erforderlich ist, um die Voraussetzungen für die Erschließung zu erfüllen (§ 33 BauGB).
Herr Mahnel erläutert anhand der vorliegenden Unterlagen die Abwägung und teilt mit, dass nicht von allen TÖB´s neue Stellungnahmen eingegangen sind. Insbesondere wird nochmals auf den von der Bebauung freizuhaltenden Waldabstand, den Abstand zum Graben und den nicht zu bebauenden Bereich hin zur Hagenow-Heide-Chaussee (Leitungen der Stadtwerke) hingewiesen. Weiter informiert Herr Mahnel über die Problematik – Einhaltung Sichtdreieck. Es gab einen Vororttermin, in dem die Rodung einer Eiche, welche das Sichtdreieck beeinflusst, thematisiert wurde. Momentan gibt es keine Genehmigung zur Rodung. Als Alternative wurde die Verlegung der Zufahrt besprochen. Durch die Untere Naturschutzbehörde wird eine ergänzende Begründung zur Rodung gefordert. Herr Mahnel erläutert weiter, dass aus der Öffentlichkeit die Anbindung zum B-Plan Nr. 16, Geh- und Radweg, bemängelt wurde; wird zu breit ausgeführt, ein mögliches Befahren mit Auto´s wäre gegeben. Hierzu wird empfohlen, diese Anregung zurück zu stellen. Ein weiterer Punkt ist die Anordnung eines Spielplatzes; die Fläche gibt das nicht her. Der Investor ist jedoch bereit sich zu beteiligen, wenn in der Nähe, eventuell im B-Plan 16, eine Fläche nutzbar ist. Noch eine Information: Bis zum Satzungsbeschluss muss die Einleitgenehmigung vorliegen.
Herr Näth bedankt sich für die Ausführungen bei Herrn Mahnel und stellt diese zur Diskussion.
Herr Baalhorn: Wie wird die Bewirtschaftung des Grabens auf der östlichen Seite gewährleistet? Die Grundstücke können doch nicht bis angrenzend eingezäunt werden? Herr Mahnel: Im Kaufvertrag muss hierzu eine Festlegung getroffen werden, damit die Durchfahrt zur Grabenberäumung gesichert ist. Herr Baalhorn: Gibt es eine Festsetzung zur Bauzeitenbindung? Herr Wiese: Es muss geprüft werden, welche Möglichkeiten bestehen. Herr Mahnel: Planungsrechtlich besteht hier keine Möglichkeit der Festsetzung. Herr Heidenreich: Von 15 Grundstücken gibt es für 8 Grundstücke bereits Vorverträge, in denen die Klausel steht, dass innerhalb von 2 Jahren zu bauen ist.
Herr Baalhorn: Wie erfolgt die Anbindung zum WA 3? Herr Wiese: Hier ist eine private Grundstückszufahrt über einen herzustellenden Durchlass geplant.
Beschlussvorschlag:
1.Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB zum 2. erneuten Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 42 der Stadt Hagenow „Wohnbebauung Hagenow-Heide-Chaussee II" eingegangenen Stellungnahmen hat die Stadtvertretung der Stadt Hagenow unter Beachtung des Abwägungsgebotes mit folgendem Ergebnis, wie im Abwägungsvorschlag (Anlage 1) dargestellt, geprüft. Dabei ist eine Stellungnahme der Öffentlichkeit eingegangen und zu berücksichtigen.
Es ergeben sich somit:
-zu berücksichtigende Stellungnahmen,
-teilweise zu berücksichtigende Stellungnahmen,
-nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.
Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Stadt Hagenow zu Eigen und ist Bestandteil des Beschlusses.
2.Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,4 MB
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