16.04.2018 - 7 Vorschlagsliste zur Schöffenwahl für die Period...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Jensen möchte vorab wissen, ob die Kandidatenfindung über Zufallsprinzip laut BGH- Urteil doch nicht zulässig ist, das Einverständnis jetzt von allen Kandidaten vorliegt und das Mitwirkungsverbot für die Stadtvertreter, die sich noch für dieses Amt bereit erklärt haben, geprüft wurde.

Angemahnt wird von Herrn Jensen nochmals die fehlende Information an die Stadtvertreter, die letztendlich eine Diskussionswelle ausgelöst und insgesamt einen unschönen Eindruck hinterlassen hat.

Nach Auskunft des Bürgermeisters wurde das Zufallsprinzip bei der Kandidatenfindung nicht angewendet, daher auch die Zulässigkeit nicht mehr geprüft. Ein Mitwirkungsverbot gelte für die Stadtvertreter nicht, die Einverständniserklärungen würden jetzt vorliegen.

Nach Ansicht von Herrn Wodke hätte die in der Schöffenliste unter der Rubrik Beruf aufgeführte Bezeichnung „Rentner“ (bei zwei Kandidaten) noch geändert werden können.

Dass es hier um den Berufsstatus geht, nicht um den Ausbildungsberuf, erklärt der Bürgermeister.

Im Zusammenhang mit dem Zufallsprinzip teilt Frau Schmülling mit, Kenntnis darüber zu haben, dass ein Kandidat auf der Liste über diese Verfahrensweise ausgehlt worden ist, er ein entsprechendes Schreiben bekommen, sich aber nicht selbst für dieses Amt bereit erklärt hat.

Fachbereichsleiter Herr Wiese stellt klar, dass es nicht von allen Kandidaten eine Zustimmung gibt, sie die Aufnahme in die Schöffenliste zur Kenntnis genommen haben. Die Liste werde dann ausgelegt, wie auch in den „Hagenower Blättern“ informiert und es gebe die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Die Prüfung nehme letztendlich das Amtsgericht vor.

 

Ergänzend dazu verweist der Bürgermeister auf den Versand von 200 Briefen.

Die Tatsache, dass nicht von allen Kandidaten die Zustimmung vorliegt, löst bei Herrn Baalhorn großes Unverständnis aus, zumal wir die heutige außerordentliche Stadtvertretersitzung aus diesem Grund anberaumt haben. Unser Anliegen war es, dass alle auf der Liste stehenden Kandidaten ihr Einverständnis geben.

Dass ein Einverständnis der Vorgeschlagenen von Gesetzes wegen nicht erforderlich ist, betont Frau Kryzak.

Frau Lagemann erklärt, dass laut Aussage eines Richters die Angabe des Berufes sehr wichtig ist, weil man aus der Berufsbezeichnung auch die pädagogische Fähigkeit für das Schöffenamt ableiten kann. Sie bittet darum, die Bezeichnung „Rentner“ in der Liste noch einmal zu ändern und die Berufsbezeichnung einzutragen.

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Beschlussvorschlag:

 

Die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl als Anlage dieser Vorlage wird gemäß § 36 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) bestätigt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

16

Ja-Stimmen

2

Nein-Stimmen

3

Enthaltungen

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://hagenow.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=3173&selfaction=print