14.06.2018 - 10 Beschluss über die Aufstellung der 4. Änderung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Beratungsergebnis aus den vorberatenden Gremien:

Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr:

8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen

Hauptausschuss:

8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen

 

Herr Speßhardt nahm an der Abstimmung nicht teil, da er sich nicht im Sitzungssaal befand.

 

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Beschlussvorschlag:

1.Für folgende Flächen beschließt die Stadtvertretung der Stadt Hagenow nach § 2 Abs. 1 BauGB die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes aufzustellen. 

-Fläche nördlich der Rudolf-Tarnow-Straße - Änderung von gemischter Baufläche in               Sondergebiet Einzelhandel

-Fläche südlich der Rudolf-Tarnow-Straße - Änderung von Sondergebiet Einzelhandel in               Fläche für den Gemeinbedarf (sportliche Anlagen)

- Ausweisung einer Wohnbaufläche auf der südöstlichen Seite der Bahnhofstraße im               Bereich Zufahrt Berufsschule

-Ausweisung einer kleinen Wohnbaufläche am nördlichen Ende der Ortslage Scharbow

-Prüfung der Einbeziehung der rückwärtigen Nebennutzungen in die Wohnbauflächen in               der Ortslage Zapel

 

2.Der Vorentwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Vorentwurf der Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt (siehe               Anlage).

 

3.Die Stadtvertretung der Stadt Hagenow beschließt, dass zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung aufgrund des § 3 Abs. 1 BauGB eine frühzeitige               Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer öffentlichen Auslegung der Vorentwurfsunterlagen               von einem Monat durchgeführt wird. In dieser Zeit wird der Öffentlichkeit Gelegenheit               gegeben, sich zu der Planung zu äußern. Parallel dazu wird die frühzeitige Beteiligung der               berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB               durchgeführt. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden               zur Abgabe einer Stellungnahme - auch im Hinblick auf Umfang und Detaillierung der               Umweltprüfung- aufgefordert.

4.Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Hagenow öffentlich bekanntzumachen

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

23

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

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Anlagen zur Vorlage