28.08.2018 - 8.11 Abschnittsbildung gemäß § 8 Absatz 4 Kommunalab...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.11
- Zusätze:
- Verantwortlich: Wiese, Dirk
- Datum:
- Di., 28.08.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauen / Ordnung / Grundstücks- und Gebäudemanagement
- Bearbeiter:
- Bernd Bochardt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Schlüter fragt, ob die Abschnittsbildung zu beschließen ist oder ob sich das nicht nach Gesetz regelt? Herr Schlink ergänzt: Im KAG M-V ist diesbezüglich nichts zu finden. Wo kann man das nachlesen? Herr Wiese: Der zuständige Sachbearbeiter ist heute nicht anwesend; es wird geprüft.
Herr Wrankmore schlägt vor, dass die Notwendigkeit der Einbringung dieser Beschlussvorlage geprüft wird und wenn dies nicht erforderlich ist, keine Weitergabe in die Stadtvertretung erfolgt.
Die Bauausschussmitglieder stimmen dieser Verfahrensweise zu.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt, die Straßenausbaubeiträge für die Poststraße in Hagenow in den Abschnitten:
1. Abschnitt- Ende Sanierungsgebiet bis Kreuzung Poststraße/ Hagenstraße
2. Abschnitt- Kreuzung Poststraße /Hagenstraße bis Kreuzung Poststraße/
Parkstraße
im Sinne von § 8 Abs. 4 KAG M-V abzurechnen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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821 kB
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