28.08.2018 - 8.7 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungspla...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.7
- Zusätze:
- Verantwortlich: Wiese, Dirk
- Datum:
- Di., 28.08.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauen / Ordnung / Grundstücks- und Gebäudemanagement
- Bearbeiter:
- Anja Hoffmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Jessel teilt mit, dass ihn ein Brief der Kirchgemeinde zu dieser Beschlussvorlage erreicht hat, welchen er mit Einverständnis des Vorsitzenden und der Ausschussmitglieder verteilen möchte. Des Weiteren beantragt Herr Jessel eine Unterbrechung der Sitzung, um eine Diskussion entstehen zu lassen.
Herr Näth lässt über die Anträge abstimmen.
Die Bauausschussmitglieder stimmen mit 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen für die Verfahrensweise.
Nach eingehender Diskussion und Wiederherstellung der Abwicklung der Tagesordnung wird trotz aller Für und Wider über die vorliegende Beschlussvorlage abgestimmt.
Herr Möller, Bürgermeister, und Herr Wiese stellen nochmals dar, dass die Stadt die Planungshoheit hat und die gesamten Flurstücke unabhängig von den Eigentümern überplanen kann.
Herr Schlink ist über die Art und Weise verwundert, man hätte zu Beginn der Sitzung den Punkt von der Tagesordnung nehmen können.
Herr Jessel: Genau das sollte nicht passieren, denn dann wäre es zu keiner Diskussion gekommen. Es wird der Antrag gestellt, die Beschlussvorlage von der Tagesordnung zu nehmen. Die Bauausschussmitglieder sprechen sich dagegen aus, zumal dieser Antrag zu Beginn der Sitzung unter Pkt. 2 – Änderungsanträge zur Tagesordnung – hätte gestellt werden müssen. Herr Schlüter betont nochmal, dass der Bauausschuss nur ein beratender Ausschuss ist und eine Empfehlung abgegeben wird; die Stadtvertretung beschließt.
Es folgt die Verlesung des Beschlussvorschlages und die Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
1.Für das Gebiet der Gemarkung Hagenow, Flur 14, diverse Flurstücke sowie für die verkehrliche Erschließung aus der Gemarkung Hagenow Flur 13 diverse Flurstücke beschließt die Stadtvertretung der Stadt Hagenow gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan Nr. 37 „Alte Ziegelei Teichstraße" aufzustellen.
2.Der Geltungsbereich des Plangebietes ist im Übersichtsplan (Anlage) dargestellt und liegt im nördlichen Abschnitt der Teichstraße, zwischen der Schmaar im Norden und dem Wohngebiet Vogelviertel im Süden. Die Anbindung erfolgt von der Zufahrt zum Parkplatz Lange Straße. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 2,67 ha.
3.Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Hagenow öffentlich bekanntzumachen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
1,9 MB
|