13.09.2018 - 13 Abwägungsbeschluss nach § 3 Abs. 2 BauGB über d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Zusätze:
- Verantwortlich: Wiese, Dirk
- Gremium:
- Stadtvertretung der Stadt Hagenow
- Datum:
- Do., 13.09.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauen / Ordnung / Grundstücks- und Gebäudemanagement
- Bearbeiter:
- Anja Hoffmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Beratungsergebnis aus den vorberatenden Gremien:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr:
8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen
Hauptausschuss:
4 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 3 Stimmenthaltungen
Frau Lagemann erinnert an die lebhaft geführte Diskussion im Hauptausschuss und gibt zu bedenken, dass die Neuordnung des Aldi-Marktes auch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen bedeuten könnte, verbunden mit möglichen Staus auf den umliegenden Straßen. Aus Sicht ihrer Fraktion sollten daher vorab die technischen Voraussetzungen geprüft werden. An den Bürgermeister ergeht der Auftrag, dahingehend tätig zu werden. Der Prüfauftrag an den Bürgermeister beziehe sich gleichermaßen auf den nachfolgenden Tagesordnungspunkt 14.
Bürgermeister Herr Möller betont, dass ein Tätigwerden im Vorfeld aufgrund von Spekulationen relativ schwierig ist, es sich hier um eine Bundesstraße handelt. Erst mit Fertigstellung dieser Maßnahme und der Feststellung verkehrlicher Probleme könne das Straßenbauamt handeln und etwaige Maßnahmen durchführen.
Herr Schlüter warnt eindringlich davor, jetzt Forderungen aufzumachen, die das gesamte Vorhaben in Gefahr bringen. Er erinnert an dieser Stelle an ähnlich geführte Diskussionen und Bedenken, als es seinerzeit um den Bau des OBI-Marktes in der Bahnhofstraße ging.
Dass es keineswegs um eine Verhinderung dieses geplanten Vorhabens geht, unterstreicht Herr Wodke. Aufgrund der Straßensituation sei jedoch davon auszugehen, dass es einen Rückstau geben könnte. Ohne eine Rechtsabbiegerspur würde sich die Situation möglicherweise verstärken.
Frau Lagemann stellt namens ihrer Fraktion klar, nicht gegen dieses Vorhaben zu sein!
Beschlussvorschlag:
1.Die während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Rudolf-Tarnow-Straße" hat die Stadtvertretung geprüft und mit folgendem Ergebnis gemäß Abwägungsprotokoll (Anlage) abgewogen:
a) berücksichtigt werden Anregungen von:
-Stadtwerke Hagenow GmbH
-Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V
-Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
-Vodafone Kabel Deutschland GmbH
-Landkreis Ludwigslust-Parchim
-Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg
-Forstamt Radelübbe
-WEMAG AG
-Telekom Technik GmbH
-Abwasserzweckverband Hagenow und Umlandgemeinden
b) teilweise berücksichtigt werden Anregungen von:
-Landkreis Ludwigslust-Parchim, FD 67 Immissionsschutz/Abfall
-Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V
-Bürger 1
-Bürger 2
c) nicht berücksichtigt werden Anregungen von:
-keine
d) beteiligte Behörden und sonstige TÖB und Nachbargemeinden, die keine
Hinweise und Anregungen in der Stellungnahme vorgetragen haben, werden zur
Kenntnis genommen:
-50Hertz Transmission GmbH
-GDMcom
-Straßenbauamt Schwerin
-Landesamt für innere Verwaltung M-V
2.Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit, die Stellungnahmen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Anlagen zur Vorlage
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