23.10.2018 - 7.2 Abwägungsbeschluss über die eingegangenen Stell...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Zusätze:
- Verantwortlich: Wiese, Dirk
- Datum:
- Di., 23.10.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauen / Ordnung / Grundstücks- und Gebäudemanagement
- Bearbeiter:
- Anja Hoffmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Schwarz erläutert die noch möglichen Ergänzungen in der Abwägung:
Ein Bürger hat einen Antrag gestellt, die Flurstücke 89/17 und 89/19 der Flur 1 Gemarkung Hagenow Heide als Bauflächen einzubeziehen. Die Flächen liegen direkt an der Hagenower Straße und gehören jetzt zum Außenbereich. Möglich wäre die Einbeziehung als Wohnbaufläche, da diese direkt an die Klarstellung- und Ergänzungssatzung angrenzt oder als gewerbliche Baufläche bzw. im Außenbereich zu belassen. Werden die Flächen als Bauflächen einbezogen, ist für die Umnutzung/ Aktivierung ein Bebauungsplan aufzustellen.
Bei einer gewerblichen Entwicklung sind aufgrund der Nähe der Wohnbebauung nur eingeschränkte, nicht störende Gewerbe möglich. Hierüber ist zu entscheiden.
Über eine gewerbliche Nutzung wird abgestimmt:
Ja-Stimmen: 8Nein-Stimmen: 0Enthaltungen: 0
Die Biotherm Hagenow GmbH hat einen Antrag auf Erweiterung der gewerblichen Bauflächen nach Süden und bis an die Bahnlinie im Osten gestellt. Im Rahmen der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgte 2012 bereits die Einbeziehung einer gewerblichen Erweiterungsfläche in Richtung Süden. Davon ist Biotherm in Kenntnis zu setzen.
Mit einer Erweiterung der Gewerbeflächen in Richtung Bahnlinie rückt die gewerbliche Nutzung näher an die Wohnbauflächen entlang der Hagenow-Heide-Chaussee heran. Bereits zum Bebauungsplan Nr. 42 „Wohnbebauung Hagenow-Heide-Chaussee II“ waren seitens der Behörden auf die Lärm- und Geruchsproblematiken hingewiesen worden und Immissionsprognosen zu erstellen. Eine gewerbliche Entwicklung in Richtung Bahnlinie ist daher immissionsschutzrechtlich kri-tisch für eine weitere Wohnbauflächenentwicklung entlang der Hagenow-Heide-Chaussee zu sehen und sollte daher entfallen.
Es wird wie folgt abgestimmt:
Ja-Stimmen: 8Nein-Stimmen: 0Enthaltungen: 0
Beschlussvorschlag:
1.Die während der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Stellungnahmen zum Vorentwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes hat die Stadtvertretung geprüft und mit folgendem Ergebnis gemäß Abwägungsprotokoll (Anlage) abgewogen:
a) berücksichtigt werden Anregungen von:
-Straßenbauamt Schwerin
-HanseGas GmbH
-Wasser- und Bodenverband Boize-Sude-Schaale
-Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg
-Telekom Technik GmbH
-Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
-Vodafone Kabel Deutschland GmbH
-Landkreis Ludwigslust-Parchim
-WEMAG AG
-Bürger
b) teilweise berücksichtigt werden Anregungen von:
-Biotherm Hagenow GmbH
c) nicht berücksichtigt werden Anregungen von:
-keine
d) beteiligte Behörden und sonstige TÖB´S und Nachbargemeinden, die keine
Hinweise und Anregungen in der Stellungnahme vorgetragen haben, werden zur
Kenntnis genommen:
-50Hertz Transmission GmbH
-Landesamt für innere Verwaltung M-V
-Planungsverband
-BVVG
-GDMcom mbH
-Landgesellschaft M-V mbH
-Bergamt Stralsund
-Forstamt Radelübbe
-LUNG M-V
2.Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit, die Stellungnahmen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Anlagen zur Vorlage
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