29.01.2019 - 7.2 Beschluss über die Aufstellung der 1. Änderung ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Zusätze:
- Verantwortlich: Wiese, Dirk
- Datum:
- Di., 29.01.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauen / Ordnung / Grundstücks- und Gebäudemanagement
- Bearbeiter:
- Anja Hoffmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Wiese erläutert, dass der Aufstellungsbeschluss die Folge des Einleitungsbeschlusses ist.
Herr Baalhorn: Es wäre gut gewesen, wenn auch der rechtskräftige B-Plan zur Einsicht vorgelegen hätte. 50 WE erscheint sehr viel; es sollten Traufhöhen festgelegt werden. Eine Änderung der Baugrenzen und Bauweise ist nicht erforderlich, daher sollte dieser Passus aus dem Beschlussvorschlag unter Pkt. 2 entfernt werden.
Herr Wiese gibt Erläuterungen zur Bauweise und Gestaltung der geplanten Wohnanlage für betreutes Wohnen. Er führt dabei aus, dass 2 Baukörper entstehen sollen, die durch einen Zwischenbau im Erdgeschoss verbunden sind; die Bauweise muss geändert werden, weil die Gesamtlänge die Festsetzung im rechtskräftigen B-Plan überschreitet (Lageplan wird gezeigt). Die Dreigeschossigkeit ist auch im Ursprungsplan festgelegt.
Nach eingehender Diskussion verliest Herr Näth den Beschlussvorschlag und lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.
Beschlussvorschlag:
1.Für Teilflächen des Plangebietes des Bebauungsplanes Nr. 40 „Am Jugendpark - Parkstraße“ beschließt die Stadtvertretung der Stadt Hagenow nach § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 1. Änderung. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 40 befindet sich zwischen der Bahnstrecke im Westen und der Parkstraße im Osten sowie dem Kreiskrankenhaus im Norden und der Königsstraße im Süden. Für die Baufelder 1 bis 4 erfolgte die Festsetzung als Allgemeines Wohngebiet.
2.Der Änderungsbereich umfasst die Baufelder 2, 3 und 4 sowie die innere verkehrliche Erschließung mit Stellplätzen. In dem Baufeld 4 ist ein Facharztzentrum und im Baufeld 2 eine Wohnanlage für betreutes Wohnen geplant. Das Ärztehaus im Baufeld 3 ist zu sichern. Für das geplante Facharztzentrum und das bestehende Ärztehaus soll die Ausweisung eines Sondergebietes „Facharztzentrum“ erfolgen. Des Weiteren sind u.a. Änderungen der Baugrenzen und der Bauweise erforderlich. Der Änderungsbereich umfasst in der Gemarkung Hagenow, Flur 10 die Flurstücke 60/6, 60/8 und 60/10.
3.Das Bebauungsplanverfahren wird nach § 13 a BauGB „Bebauungspläne der Innenentwicklung“ im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
4.Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB.
5.Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Hagenow öffentlich bekanntzumachen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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