11.04.2019 - 13 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungspla...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Zusätze:
- Verantwortlich: Wiese, Dirk
- Gremium:
- Stadtvertretung der Stadt Hagenow
- Datum:
- Do., 11.04.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauen / Ordnung / Grundstücks- und Gebäudemanagement
- Bearbeiter:
- Anja Hoffmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Beratungsergebnis aus den vorberatenden Gremien:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr 28.08.2018:
5 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Stimmenthaltungen
Hauptausschuss 01.04.2019:
8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen
Laut Aussage von Herrn Baalhorn wurde im Bauausschuss mehrheitlich darüber befunden, dass zu der angedachten Zuwegung über die zu ertüchtigenden Brücke ein weiterer Erschließungsweg für dieses Bebauungsgebiet geplant werden soll. Es wird angefragt, ob dieses Vorhaben zum jetzigen Zeitpunkt gleich mit beplant werden muss. Ferner wird das Fehlen eines Luftbildes von diesem Bebauungsplan angesprochen.
Herr Wiese verweist auf den bereits im Jahr 2014 gefassten Aufstellungsbeschluss mit der Festlegung, dass die besagte Brücke zur verkehrlichen Erschließung genutzt werden soll. Im jetzigen Planungsverfahren sei nun zu prüfen, ob eine weitere Zuwegung mit Anbindung über die Schweriner Straße ermöglicht werden kann.
Beschlussvorschlag:
1.Für das Gebiet der Gemarkung Hagenow, Flur 14, diverse Flurstücke sowie für die verkehrliche Erschließung aus der Gemarkung Hagenow Flur 13 diverse Flurstücke beschließt die Stadtvertretung der Stadt Hagenow gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan Nr. 37 „Alte Ziegelei Teichstraße“ aufzustellen.
2.Der Geltungsbereich des Plangebietes ist im Übersichtsplan (Anlage) dargestellt und liegt im nördlichen Abschnitt der Teichstraße, zwischen der Schmaar im Norden und dem Wohngebiet Vogelviertel im Süden. Die Anbindung erfolgt von der Zufahrt zum Parkplatz Lange Straße. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 2,67 ha.
3.Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Hagenow öffentlich bekanntzumachen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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