19.11.2019 - 5.1.1 Satzung der Stadt Hagenow über die Benutzung vo...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Heimke und Herr Hofmann weisen auf die Notwendigkeit der Anpassung der KITA-Satzung zur Benutzung der städtischen Einrichtungen hin. Die Ausschussmitglieder stellen Fragen und unterbreiten folgende Vorschläge zur Ergänzung:
Frau Schmülling vermisst eine Regelung zur Einhaltung der dreichigen Urlaubszeiten im § 5, Abs. 2 gemäß KiföG für alle Kinder. Gemeint ist: Wenn berufstätige Eltern zur dreiwöchigen Schließzeit im Sommer keinen Urlaub bekommen, sollte es eine Festlegung zur Verfahrensweise geben, dass auch diesen Kindern Erholungsurlaub durch die Eltern zu einem anderen Zeitpunkt ermöglicht wird.
Frau Heimke bestätigt und will eine Festlegung ergänzen.
Die Bekanntgabe des Urlaubs erfolgt in allen drei Einrichtungen zum festgelegten Termin.
Weiterhin fragt Frau Schmülling nach der Möglichkeit der Betreuung von Gastkindern, z.B. wenn auswärtige Kinder bei Verhinderung der Betreuung durch die Eltern (wg. Krankheit o.) vorübergehend bei Hagenower Angehörigen (Großeltern u.ä.) betreut werden.
Frau Heimke bestätigt die Möglichkeit theoretisch, hat aber keine freien Kapazitäten, um es in der Praxis umzusetzen.
Frau Kryzak möchte wissen, warum der § 4, Abs. 5, P. 3 notwendig ist, ob Auffälligkeiten bei der ärztlichen Untersuchung nicht vorher erkannt werden, damit es erst gar nicht zur Aufnahme kommt?
Frau Heimke erläutert, dass dieser Punkt notwendig ist, da nicht immer vor der Aufnahme alle Verhaltensauffälligkeiten erkannt werden, sondern erst im Laufe der Zeit in Erscheinung treten und man dann handeln können muss. In einem Gespräch wird den Eltern dann eine Abklärung im Kindermedizinischen Zentrum in Schwerin empfohlen und erst nach Vorlage einer entsprechenden Diagnose kann von der Regelung des Ausschlusses Gebrauch gemacht werden.
Frau Heinrich bittet, nach Klärung aller Fragen, um die Abstimmung zur Befürwortung des Satzungsentwurfes unter Vorbehalt der Einarbeitung der Ergänzung in den
§ 5, Abs. 2.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt die Satzung über die Benutzung von kommunalen Kindertageseinrichtungen

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

8

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

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Anlagen zur Vorlage