19.11.2019 - 5.1.2 Beschluss über die Verpflegungskosten in den ko...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Zum Beginn der Beratung des Tagungsordnungspunktes weist Frau Heinrich darauf hin, dass der heutige Ausschuss nach Beratung eine Empfehlung an die Stadtvertretung gibt, die dann am 19.12. einen Beschluss fassen wird.
Ein Bürger möchte wissen, ob auch die Sitzung der Stadtvertretung öffentlich ist?
AW: Ja, an jedem öffentlichen Sitzungsteil ist eine Teilnahme möglich, Fragen dürfen zum Tagesordnungspunkt jedoch auch dort nicht gestellt werden.
Frau Schmülling macht den Vorschlag, die gesetzliche Grundlage für diese anstehende Beschlussfassung zu erklären, damit r die Öffentlichkeit verständlich wird, warum die Ausschussmitglieder so entscheiden müssen.
Herr Hofmann erläutert, dass mit dem neuen KiföG-Beschluss des Landtages aus dem Jahr 2019 die Benutzung und Essenversorgung strikt unterschieden werden. Gebühren für die Nutzung werden ab 2020 nicht mehr erhoben, aber die Verpflegungskosten sind von den Eltern zu tragen 29 Abs. 1, Satz 1 und 2).
Frau Neumann möchte wissen, wann Eltern eine Unterstützung bekommen.
Frau Heimke: Alle Eltern mit Leistungsanspruch (Wohngeld, Kinderzuschlag, ARGE-Leistungen) erhalten auf Antrag nach Prüfung die volle Stützung der Essenkosten.
Frau Kryzak weist auf den Besuch der Ministerpräsidentin am 25.11.2019 in Hagenow hin. Hier können Bürger ab 17.00 Uhr direkt Fragen stellen. Eine Anmeldung ist vorab jedoch erforderlich.
Auf Grund von Anfragen weist Herr Hofmann dierger noch einmal auf die gesetzlichen Regelungen der Gemeindeordnung hin. Fragen oder Redebeiträge zu Tagesordnungspunkten einer laufenden Sitzung sind nicht gestattet, um eine direkte Einflussnahme auf die Ausschussmitglieder zu verhindern. Außerhalb von Sitzungen können alle demokratischen Möglichkeiten durch die Bürger genutzt werden.

Frau Schmülling bittet um eine konkrete Erläuterung der Kostenzusammensetzung der Essenversorgung.
Frau Heimke erläutert die Zusammensetzung entsprechender Kosten sowie auch die Kosten der Fa. Dussmann aktuell und das Angebot bei einer möglichen Anpassung mit Personalkostenübernahme (7,15 €), was im Ergebnis über dem veranschlagten Preis der Stadt (6,56 €) liegt.
Weiterhin fragt Frau Schmülling nach der Verfahrensweise der Abrechnung bei Krankheit.
Frau Heimke: Die Kinder sind abzumelden, für das Frühstück am Vortag, Mittag und Vesper bis 8.00 Uhr am Fehltag. Es wird spitz abgerechnet, Eltern bezahlen nicht für entschuldigte Fehltage.
Frau Kryzak weist noch einmal darauf hin, dass ab 2020 für die Eltern keine Nutzungsgebühren anfallen, die Stadt auf Grund des KiföG keinen Spielraum habe, die Essenkosten r die Ganztagsverpflegung, drei Mahlzeiten und Getränke, durch die Eltern zu tragen sind.
Nach Klärung der Fragen bittet Frau Heinrich die Ausschussmitglieder um Abstimmung zur Empfehlung der Beschlussvorlage.

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt den in der Anlage ermittelten Kostensatz für die Ganztagsverpflegung in den kommunalen Kindertagesstätten ab 01.01.2020

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

8

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage