16.04.2020 - 9 Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB über d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der schriftlichen Beschlussfassung im Umlaufverfahren zur Beschlussvorlage 2020/0177 wird mehrheitlich, 21 Ja-Stimmen zugestimmt. Eine Stimme wurde nicht abgegeben, ist demzufolge ungültig.

Frau Jana Krull hat ihr Mitwirkungsverbot gemäß § 24 der Kommunalverfassung M-V für die Abstimmung im Umlaufverfahren sowie für die Abstimmung des Beschlussvorschlages schriftlich erklärt.

 

 

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Beschlussvorschlag:

1.Die Stadtvertretung beschließt den Bebauungsplan Nr. 41 „Industrie- und Gewerbegebiet Sudenhof IV“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung mit Umweltbericht               wird gebilligt.

2.Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 41 „Industrie- und Gewerbegebiet Sudenhof IV“ gemäß § 10 Abs. 3 BauGB öffentlich               bekanntzumachen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan Nr. 41 „Industrie-               und Gewerbegebiet Sudenhof IV“ mit Begründung und zusammenfassender Erklärung               während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden               kann.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

21

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

Eine Stimme wurde nicht abgegeben, ist demzufolge ungültig.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://hagenow.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=5534&selfaction=print