26.01.2016 - 8.1 Aufstellungsbeschluss über die 3. Änderung des ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Wiese erläutert die Notwendigkeit der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Eigenheimbau Hagenow Heide“ und stellt dar, dass mit dem Aufstellungsbeschluss die Voraussetzung geschaffen wird, die Planung anzuschieben.

Frau Schwarz, Architektin in der Bürogemeinschaft Stadt und Landschaftsplanung Schwerin, ergänzt, dass für die bisher nicht vermarkteten Flächen (städtische Flächen) der B-Plan zu ändern ist. Die Zufahrt erfolgt über die Weiterführung des Holunderweges. Hier liegen auch die Anschlüsse für die technische Ver- und Entsorgung. Die innere Erschließung und die Parzellierung sind so zu überarbeiten, dass alle Grundstücke über diese innere Erschließung angebunden sind. Die südliche Gehölzreihe ist den privaten Grundstücken zuzuordnen. In den weiterführenden Gesprächen mit möglichen Investoren ist zu klären, ob der Haselnussweg (oberer Abschluss) den Wohnbauflächen zugeordnet wird.

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Beschlussvorschlag:

 

1.Für einen Teilbereich des Eigenheimstandortes in Hagenow Heide soll die 3.               Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Eigenheimbau Hagenow Heide" gemäß § 1               Absatz 3 und § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt werden. Der               Geltungsbereich des Änderungsbereiches ist dem als Anlage beigefügten               Übersichtsplan zu entnehmen.

Folgende Änderungen sind erforderlich, um die Weiterentwicklung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7 zu ermöglichen sowie die bestehenden Grundstücksnutzungen zu sichern:

-Für die bisher unbebauten Flächen östlich des Sportplatzweges und südlich des Haselnussweges macht sich eine Änderung der Verkehrserschließung und der Baugrenzen erforderlich.

-Für den gesamten, bereits bebauten Bereich zwischen dem Friedensweg und dem Ahorn- und Holunderweg wird die Grundflächenzahl einheitlich mit 0,4 festgesetzt.

2.Die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans wird im vereinfachten               Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer               Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

3.Der Beschluss zur Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes ist gemäß § 2               Abs. 1 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Hagenow ortsüblich               bekannt zu machen.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

8

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

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Anlagen zur Vorlage