10.09.2020 - 17 Einrichtung eines Untersuchungsausschusses
Grunddaten
- TOP:
- Ö 17
- Zusätze:
- Verantwortlich: Fraktion CDU und Fraktion SPD
- Gremium:
- Stadtvertretung der Stadt Hagenow
- Datum:
- Do., 10.09.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag der Politik
- Federführend:
- Büro der Stadtvertretung
- Bearbeiter:
- Christine Wiepcke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Dieser Tagesordnungspunkt wurde bereits nach TOP 10 behandelt!
In der Antragsbegründung verweist Herr Wodke auf den Prüfbericht des Landkreises Ludwigslust-Parchim und betont, dass dieser Grundlage für den vorliegenden gemeinsamen Antrag der CDU und der SPD- Fraktion ist. Der Prüfbericht zeige in den Prüfungen für die Produktgruppe Kita einige wesentliche Feststellungen sowie hohe Unterdeckungen für die einzelnen Einrichtungen auf. Gleichzeitig werde auf eine Rechtsgrundlage aus dem KAG M-V verwiesen. Demnach seien Entgeltverhandlungen / Neuverhandlungen vorzunehmen, sofern eine Finanzierung nicht auskömmlich ist. Die Verwaltung hätte hier reagieren und handeln müssen. Aus den nichtauskömmlichen Erträgen habe sich laut Prüfbericht für die Stadt Hagenow für 2017 und 2018 eine Unterdeckung in der Produktgruppe von ca. 1,5 Mio. € ergeben. Es sei kaum zu verantworten, dass darauf nicht reagiert wurde, auch vor dem Hintergrund der bevorstehenden großen Projekte – Campus Kietz –. Neben den finanziellen Mitteln gehe es auch die Organisation, wie die Handlungen vorgenommen werden. Eine Klärung dazu könne nach Ansicht der CDU und der SPD-Fraktion nur in einem gesonderten Ausschuss herbeigeführt werden. Es gehe darum, noch einmal die Zahlen der Produktgruppe genau zu analysieren und das Vorgehen bei der Erhebung der Kennzahlen in den Entgeltrechner zu prüfen, um einen Einblick zu haben, wie es zustande kommt, dass die Kennzahlen im Entgeltrechner nicht den Planzahlen der jeweiligen Jahre entsprechen. Auch über die Strukturreform habe man schon länger gesprochen und versucht, diese anzuschieben.
Frau Benzien spricht von einem massiven Versäumnis in der Finanzierung der Kindertagesstätten, aufgezeigt im Prüfbericht des Landkreises Ludwigslust-Parchim. Der Stadt sei ein erheblicher Schaden entstanden. Aufgabe des einzurichtenden Untersuchungsausschusses solle es sein, in Zukunft derartige Fehlplanungen zu vermeiden / zu verhindern und auch nach der Verantwortlichkeit zu suchen. Dies sei von den Ausschüssen auch schon in Angriff genommen worden, nachdem man Kenntnis vom Prüfbericht erlangt hat. Da seitens der Verwaltung jedoch den politischen Gremien wenig Kooperationsbereitschaft in Sachen Prüfbericht entgegengebracht wurde, u.a. sollte eine Sondersitzung des Sozialausschusses nicht stattfinden, sei man zu der Überzeugung gelangt, einen gesonderten Ausschuss zu bilden, der sich konsequent mit diesen Fragen beschäftigt. Auch wolle man vermeiden, dass womöglich eine Verschleppung erfolgt und am Ende nicht mehr nachvollziehbar ist, wer konkret in der Verantwortung steht. Ein zügiges Handeln und eine schnelle Aufklärung seien notwendig.
Frau Dr. Meier macht deutlich, dass die Stadt Hagenow bisher immer einen ausgeglichenen Haushalt vorweisen konnte, auch wenn der Weg dorthin oftmals nicht einfach war. Alle Fraktionen hätten immer ihre Zustimmung erteilt, bis hin zu lobenden Worten in Richtung Verwaltung und Gremien. Dies sei auch in den Protokollen nachzulesen. Einen Untersuchungsausschuss habe man in der Stadtvertretung bisher nicht gebildet. Der vorliegende Antrag der CDU und der SPD-Fraktion werde dazu führen, dass sich dann drei Gremien mit der Kita-Problematik beschäftigen werden.
Zum einen der Fachausschuss für Jugend, Senioren, Soziales und Kitas, die Arbeitsgruppe „Kita“ und der neu eingerichtete Untersuchungsausschuss – offensichtlich in Anlehnung an den Landtag und an den Bundestag. Auf der konstituierenden Sitzung der Stadtvertretung im Juni 2019 sei auf Vorschlag der CDU-Fraktion (mit den Stimmen von CDU und SPD) der Ausschuss auf neun Sitze vergrößert worden, um die enormen Aufgaben bewältigen zu können. Daraus stelle sich für sie die Frage, ob sich dann nicht der Fachausschuss für Jugend, Senioren, Soziales und Kitas mit dieser angeblich so großen Problematik „Kita“ befassen kann oder man dafür keine Zeit habe. Zeitmangel könne eigentlich nicht der Grund sein, da sich dieser Ausschuss in den vergangenen Sitzungen auch mit der Thematik „Hort“ beschäftigt hat. Das Thema „Hort“ gehöre nicht in diesen Ausschuss, sondern in den Ausschuss für Schule, Kultur und Sport. Im vorliegenden Antrag werde auf den § 36 der Kommunalverfassung M-V Bezug genommen. In § 36 Abs. 1 sei jedoch nur von beratenden Ausschüssen die Rede. Zitat: „Die Gemeindevertretung kann zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse ständige oder zeitweilige Ausschüsse bilden, die beratend tätig werden.“ In der KV M-V gebe es keine Hinweise und Aussagen in Bezug auf Untersuchungsausschüsse und damit auch keine Vorschriften für die Bildung und Arbeit eines derartigen Ausschusses. Nach vorliegendem Beschlussvorschlag zur Zusammensetzung des Untersuchungsausschusses stehe schon fest, dass vom Beginn der Arbeit dieses Ausschusses eine Mehrheit aus CDU und SPD besteht, damit auch klar ist, aus welcher Fraktion der Vorsitz kommt. Dass der Bürgermeister und sein Stellvertreter an diesen Ausschusssitzungen teilnehmen müssen, sei laut § 36 (3) KV M-V nicht einmal für die beratenden Ausschüsse zwingend, sicherlich ratsam. Dies bedarf nach der KV M-V der Mehrheit im beratenden Ausschuss, nicht aber eines Stadtvertreterbeschlusses. Offensichtlich stelle die CDU-Fraktion und die SPD-Fraktion eigene Regularien für die Arbeit eines Untersuchungsausschusses auf, immer zu ihren Gunsten. Vorliegender Beschlussvorschlag entspreche weder der Kommunalverfassung M-V noch unserer Hauptsatzung und trage schon gar nicht zur sinnvollen Zusammenarbeit zwischen Stadtvertretung und Stadtverwaltung im Interesse unserer Stadt bei. Die Fraktion DIE LINKE werde den Beschlussvorschlag ablehnen.
Herr Wodke nimmt dazu Stellung und erklärt nochmals die Beweggründe für das Einreichen dieses Antrages. Die Teilnahme des Bürgermeisters an den Ausschusssitzungen sei eine Empfehlung, um ihm Gelegenheit zu geben, zeitnah dabei zu sein, er auch Empfehlungen entgegen nehmen kann und die Möglichkeit erhält, entsprechend darauf zu reagieren. Die Einrichtung des Untersuchungsausschusses erfolge zeitlich befristet. Nach Erstellung des Abschlussberichtes werde dieser wieder aufgelöst.
Auf die Ausführungen von Frau Dr. Meier geht Frau Benzien ebenfalls ein. Sie weist erneut darauf hin, dass die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses aus bereits genannten Gründen notwendig ist, dieser schnellstens seine Arbeit aufnehmen sollte, nach Möglichkeit noch in diesem Jahr.
Dass der Hortneubau schon in den Ausschuss für Jugend, Senioren, Soziales und Kitas gehört, stellt Frau Heinrich klar. Der Ausschuss mache sich auch Gedanken, wo wir die Kinder unterbringen. Es sei auch wichtig zu wissen, wann es soweit sein wird, dass wir allen Eltern einen Kitaplatz bieten können.
Nach Ansicht von Frau Lampe habe eine Unterdeckung der Kostenstellen Kita nicht zur Schädigung der Stadt geführt, da hier sicherlich ein Ausgleich durch andere Kostenstellen erfolgt ist. Außerdem seien finanzielle Mittel für unsere Kinder ausgegeben worden. Es sei schon wichtig, dass seitens der Verwaltung alle Möglichkeiten genutzt werden, um zu Fördermitteln oder zur Finanzierung, z.B. von Kindertagesstätten zu kommen. Persönlich betrachte sie den Untersuchungsausschuss als eine zusätzliche Belastung. Mit den für diesen Ausschuss ausgewählten Stadtvertretern werde man weder mehr Sachverstand noch mehr Zeit sowie andere Ergebnisse erzielen, die wir jetzt schon haben.
Vom Bürgermeister werden die Punkte benannt, die der Untersuchungsausschuss dann zu Tage bringen wird. Dabei handle es sich um nichtgeführte Entgeltverhandlungen in einem gewissen Zeitraum, um eine Unterdeckung der Kostenstelle Kita (Beschlüsse der Stadtvertretung aus der vorherigen Wahlperiode zu Elternbeiträgen) und um einen Fehler in der Darstellung. Hier seien die gemeindeeigenen Anteile nur in der Kostenseite, nicht aber in der Einnahmenseite gezeigt worden. Dies sei mehrfach in den Ausschüssen so mitgeteilt und auch darum gebeten worden, dieses so mit aufzunehmen. Laut § 36 (1) der Kommunalverfassung M-V müsse die Bildung und Zusammensetzung eines Ausschusses in der Hauptsatzung geregelt sein. Die Hauptsatzung der Stadt Hagenow und deren Ortsteile enthalte diese Regelung nicht. Somit könne ein Untersuchungsausschuss nicht gebildet werden.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung richtet einen Untersuchungsausschuss ein.
Grundlage für diesen Antrag stellt der Bericht über die Prüfung der Haushaltsjahre 2015 - 2018 der Kindertagesstätten der Stadt Hagenow dar. Ziel des Ausschusses ist es, die Hinweise bzw. Feststellungen des Prüfberichtes aufzuarbeiten und zu analysieren. Gleichfalls sollen Hinweise/ Vorschläge an die Verwaltung zur Behebung der Mängel an die Verwaltungsspitze gegeben werden.
Der Untersuchungsausschuss soll zeitlich befristet eingerichtet und nach Erstellung eines Abschlussberichtes durch den Untersuchungsausschuss aufgehoben werden. Er soll sich aus 5 Mitgliedern zusammensetzen. Darunter jeweils ein Mitglied einer jeden Fraktion der Stadtvertretung sowie dem Vorsitzenden der Stadtvertretersitzung. Der Ausschuss soll dem § 36 Absatz 1 Satz 2 der Kommunalverfassung M-V entsprechen. Aus den Reihen der Mitglieder des Untersuchungsausschusses ist eine Vorsitzende / ein Vorsitzender zu wählen. Von der Verwaltung werden dem Ausschuss der Bürgermeister sowie der erste Stellvertreter des Bürgermeisters beiwohnen.