25.02.2016 - 9 Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

 

1.Für das Gebiet „Gewerbegebiet Sudenhof - Autohaus Prox & Walter“, zwischen der B               321 und der Sudenhofer Straße wird ein Bebauungsplan nach dem Baugesetzbuch               (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S.               2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S.               1722), aufgestellt.

 

2.Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden nachfolgende Ziele verfolgt:

- Sicherung der bestehenden gewerblichen Nutzungen

- Erweiterungen für zukünftige Anforderungen von gewerblichen Nutzungen

- Neuordnung der Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen

 

3.Der Beschluss ist nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich gemäß der Hauptsatzung der               Stadt Hagenow bekannt zu machen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

24

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

 

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Anlagen zur Vorlage