03.05.2021 - 5.1 Festlegung von Plätzen für die Präsentation von...

Beschluss:
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Wortprotokoll

Eine Berücksichtigung eines Ergebnisses der Abstimmung zwischen den Fraktionen ist für die anstehenden Wahlen nicht mehr realistisch. Erste Anträge für Großaufsteller wurden bereits im März eingereicht.

r künftige Wahlen ab 2022 sollte dann das Ergebnis der Fraktionen einfließen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt eine Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen (Werbung für politische Zwecke) an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Gebiet der Stadt Hagenow zu erstellen. In bestimmten Straßenzügen und im Sanierungsgebiet sollte keine Wahlwerbungglich sein. Auf Plätzen (Lindenplatz) könnten z.B. nur 2 Plakate pro Partei aufgehängt, Ständer nur nach vorheriger Platzvergabe aufgestellt werden. Zu berücksichtigen sind auch Parteien, die heute nicht in der Stadtvertretung aktiv sind.

Herr Mario Walter hat Satzungen zu diesem Thema der Städte Boizenburg (Anlage), Plau am See, Parchim und Dresden sowie der Gemeinde Dorf Mecklenburg herausgesucht. Die Satzung von Boizenburg versendet er am 04.05.2021 per email.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschluss:


Beschlussvorschlag:

Die SPD-Fraktion beantragt, dass der Bürgermeister für das Plakatieren in den Wahlkampfzeiten geeignete Orte innerhalb der Gemeinde Hagenow und den Ortsteilen festlegt. Der Vorschlag des Bürgermeisters ist zum September 2020 der Stadtvertretung zur Diskussion vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

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Anlagen