11.05.2021 - 2.2 Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes nac...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Baalhorn merkt einleitend an, dass die Beschlussvorlage bereits den Gremien zur Beschlussfassung vorlag, jedoch aufgrund von einigen Fehlern“ (z. B. Wohngebäude beim Sportplatz des Hagenower Sportvereins ist nicht als solches ausgewiesen, sondern als Grünfläche oder der Bereich der Kilometerkaserne ist als Gewerbe gebiet dargestellt; eine Wohnbebauung wäre somit nicht zulässig) zurückgestellt wurde.                                                                              

Herr Wiese teilt hierzu mit, dass wie auch in der Problembeschreibung ergänzt, die festgestellten, nicht den aktuellen Nutzungen entsprechenden Flächenausweisungen für nachfolgende Änderungen zur Kenntnis genommen, geprüft und im Rahmen des Verfahrens zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes je nach Möglichkeit berücksichtigt werden. r die Neubekanntmachung sind diese nicht relevant, da sie nicht Bestandteil des Verfahrens waren und im Nachhinein nicht berücksichtigt werden können, weil der Feststellungsbeschluss bereits gefasst wurde.                               Herr Wiese führt weiter aus, dass der Flächennutzungsplan nicht die vorhandene Nutzung feststelle, sondern gebe den Planungswillen der Stadt/Stadtvertretung wieder, was auf diesen Flächen entwickelt werden soll.

Herr Baalhorn stimmt zu, dass es sich beim Flächennutzungsplan um den städtischen Willen handelt, aber gibt es nicht Schwierigkeiten, wenn z. B. Veränderungen/Ergänzungen am Gebäude/Grundstück vorgenommen werden sollen?

Herr Wiese erläutert, dass konkret in dem genannten Fall des Wohngebäudes am Sportplatz Eisenbahnerstraße weitere Planungen aufgrund der Ausweisung „Grünfläche“ nur über ein Bauleitplanverfahren möglich wäre. Änderungen im und am Gebäude sind, solange sie nicht in die Baugenehmigungspflicht fallen, kein Problem.

Herr Jessel fragt, was den entsprechenden Eigentümern geantwortet werden soll, wenn sie diesbezüglich angesprochen werden? Kann es bei geplanten Vorhaben zur Ablehnung durch die Bauordnung kommen?

Herr Wiese teilt mit, dass wie bereits gesagt, es bei Änderungen im und am Gebäude keine Probleme gibt; es besteht Bestandschutz.

Weiter führt Herr Wiese aus, dass mit dem heutigen Beschluss nur die Zusammenführung beschlossen wird (rechtskräftige 3. Änderung mit Änderungen gemäß Feststellungsbeschluss der 4. Änderung zu einem Gesamtplan).

 

Herr Baalhorn fasst zusammen, dass es hier um die letzten Änderungen im Rahmen der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes geht und die angesprochenen „fehlerhaften Ausweisungen“ im nächsten Änderungsverfahren Berücksichtigung finden sollten.

Zur Kilometerkaserne fragt Herr Baalhorn, dass mit der Ausweisung des Bereiches als Gewerbegebiet kein Wohnen möglich ist?

Herr Wiese erläutert, dass die Ausweisung im ISEK 2002 entsprechend der Rückbaurichtlinie so erfolgte; es städtischer Planungswille war, der Entwicklung der Gewerbenutzung/Industrie den Vorrang gegenüber den Wohnbauflächen am Sudenhof einzuräumen.

Eine Änderung ist nicht einfach so möglich; es muss geprüft werden.

Die Stadt Hagenow hat zum damaligen Zeitpunkt eingeschätzt, die Gewerbeentwicklung zu fördern und in dem Bereich das Wohnen einzuschränken.

 

Der Eigentümer wurde im Rahmen der B-Planerstellung beteiligt und hatte keine Absicht, Wohnen zu entwickeln.

Herr Baalhorn bittet bis zum Jahresende um eine Auflistung über nicht zutreffende Nutzungen.

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt die Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes nach der 4. Änderung nach § 6 Abs. 6 BauGB.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

6

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

2

Enthaltungen

 

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Anlagen zur Vorlage