27.05.2021 - 21 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der St...

Beschluss:
zurückgezogen
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Wortprotokoll

Stadtvertretervorsteher Herr Speßhardt teilt mit, dass zur Änderungssatzung der Hauptsatzung folgender Antrag auf Ergänzung der Problembeschreibung/Begründung (nach Satz 3) vorliegt:

„Der Sockelbetrag soll für das Jahr 2022 in die Haushaltsplanung der Stadt aufgenommen und ab dem 01.01.2022 geleistet werden.“

Bürgermeister Herr Möller macht darauf aufmerksam, dass diese Ergänzung dann aber im Beschlussvorschlag aufgenommen werden müsste, da nur über diesen letztendlich abgestimmt werde.

Dass die Begründung nicht mitbeschlossen wird, bestätigt Fachbereichsleiter Herr Hofmann. Es müsse dann sowohl der Beschluss als auch die Satzung geändert werden.

Stadtvertretervorsteher Herr Speßhardt schlägt Herrn Wodke vor, den Antrag zurückzuziehen, da der Sockelbetrag ohnehin erst ab dem 01.01.2022 geleistet werden soll. Bis dahin könne die Änderung der Hauptsatzung entsprechend vorbereitet und die finanziellen Mittel für den Haushalt 2022 eingeplant werden.

Herr Wodke nimmt den Vorschlag an und zieht den Antrag zurück.

Wiedervorlage: In der nächsten Sitzung der Stadtvertretung!

 

 

 

 

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Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt die in der Anlage beigefügte 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Hagenow und deren Ortsteile vom 21.01.2020

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

0

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage