05.04.2016 - 7.4 Aufstellungsbeschluss sowie Beschlussfassung üb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Wiese erläutert, dass die Eigentümer erweitern möchten und daher eine Änderung des B-Planes erforderlich ist.

Herr Jensen ergänzt, dass für die Erweiterung der Werkstatt des Autohauses Schulz nur geringe Möglichkeiten bestehen, da der Freihaltebereich von 20 m zur B 321 einzuhalten ist (bebauungsfrei) und sich entlang der Gottlieb-Daimler-Straße zu erhaltende Leitungen befinden. Eine Anfrage beim Straßenbauamt Schwerin ist erfolgt, ob eine Ausnahme im 20 m Freihaltebereich für eine Erweiterung von 10 m möglich ist. Mündlich ist bereits mitgeteilt, dass keine Zustimmung in Aussicht gestellt wird. Herr Schulz wurde informiert.

Die Baugrenze wird so geändert, dass diese bis an den 20 m Freihaltebereich un dden Leitungsbestand erweitert wird.

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Beschlussvorschlag:

1.r einen Teilbereich soll die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet stlich der B 321/ Hauptzufahrt ehemalige Garnisonskaserne in Sudenhof gemäß § 1               Absatz 3 und § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt werden. Der               Geltungsbereich des Änderungsbereiches umfasst den nördlichen Bereich des               Plangebietes, abgegrenzt durch die B 321 im Norden, der Sudenhofer Straße               (Kreisstraße 22) im Osten und der Gottlieb-Daimler-Straße im Süden.

2.Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung               nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

3.Der Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 ist gemäß § 2               Abs. 1 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Hagenow ortsüblich bekannt zu               machen.

4.Der Planentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 wird in der vorliegenden               Fassung befürwortet, der Entwurf der Begründung gebilligt.

5.Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 mit der Begründung ist nach § 3               Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher               Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die               Stellungnahmen einzuholen. 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

6

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://hagenow.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=809&selfaction=print